Hess Hans · Ständerat · 2002-06-04
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04
Wortprotokoll
In diesem Artikel wird die Schutzdienstpflicht neu definiert. Mit der neuen Definition wird vermieden, dass alle Militärdienstuntauglichen, unbesehen ihrer Tauglichkeit zum Schutzdienst, schutzdienstpflichtig werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf Ausländer in besonderen Fällen gemäss Antrag der Minderheit Reimann unnötig ist, da die Bestände auch mit Schweizern bereits gesichert sind. Gemäss Artikel 15 Absatz 1 Litera e können in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden, freiwillig Schutzdienst leisten. Das genügt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit.