Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-12-03
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-12-03
Wortprotokoll
Die Schweiz setzt sich seit Beginn des Syrien-Konflikts vor sieben Jahren dafür ein, das Leiden der Bevölkerung durch humanitäre Hilfe zu lindern und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie der Menschenrechte zu fördern. Zudem beteiligt sie sich an der Suche nach einer politischen Lösung unter Koordination der Uno. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Guhl 18.3366 ausgeführt, hat die Schweiz die involvierten Staaten aufgefordert, die Kampfhandlungen einzustellen und zu einer politischen Lösung des Konflikts beizutragen, letztmals im September bei einem Treffen des Vorstehers des EDA mit dem türkischen Aussenminister in New York. Der Bundesrat erachtet das Engagement auf multilateraler Ebene, d. h. die Unterstützung der von der Uno fazilitierten Friedensbemühungen, sowie den direkten, kritisch-konstruktiven Dialog mit der türkischen Regierung und den anderen involvierten Parteien weiterhin als die zielführendsten Mittel, um eine Verbesserung der Konfliktsituation zu erreichen.
Die Schweiz unterstützt politisch und finanziell den "Internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus" zur Untersuchung von Verletzungen des Völkerrechts in Syrien. Das erste Ziel dieses Mechanismus besteht darin, eine Untersuchung der schwerwiegendsten Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in Syrien seit März 2011 zu ermöglichen. Zweitens sollen die zuständigen nationalen, regionalen oder internationalen Gerichte bei der Beurteilung der Verantwortlichen unterstützt werden. Zudem unterstützt die Schweiz Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen zur Förderung und besseren Einhaltung des internationalen humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch Schulungen und Informationskampagnen im Kontext des Syrien-Konflikts.
Der Bundesrat hat aus öffentlichen, aber nicht überprüfbaren Quellen Kenntnis vom angeblichen Olivenraub in der Region Afrin. Das humanitäre Völkerrecht verbietet jedoch Plünderungen und schützt grundsätzlich das Privateigentum. Das EDA wird den Sachverhalt näher abklären und die Frage auch in den Dialog mit den türkischen Behörden aufnehmen.