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Flach Beat · Nationalrat · 2018-12-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Herr Kollege Portmann, besten Dank für diese Frage. Ich bin in der Situation, dass ich bei diesem Beschluss in der Minderheit war, aber dennoch Kommissionssprecher bin. Ich antworte für die Kommission, so gut ich das kann.

Die Kommission hat natürlich nicht darüber abgestimmt, welches Argument am Schluss obsiegen soll. Wie Sie aber schon gehört haben, hat sich die Kommission vor allem mit der Frage auseinandergesetzt, wie sehr diese Rechtsbegrifflichkeit dann angewendet werden könnte; dies hat zu Diskussionen Anlass gegeben.

Auf der anderen Seite bin ich überzeugt, auch für die Kommission sprechen zu können, indem ich sage, dass die Kommission auch der Meinung ist, dass diese Menschen, diese rund 40[NB]000 Betroffenen, sehr wohl Schutz verdient haben. Sie haben es selbstverständlich verdient, dass sich der Staat schützend vor sie stellt. Das geschieht jetzt zwar nicht mit dieser Ausweitung, aber zumindest mit dem Recht, aufgrund der heute geltenden Bestimmungen gegen die Beleidigung der Ehre vorgehen zu können. Es besteht also die Möglichkeit, die Ehre, wenn auch nicht auf Basis des Strafrechts, so zumindest auf der Basis des Zivilrechts, zu verteidigen.

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