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Trede Aline · Nationalrat · 2018-12-03

Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Wie Sie schon mehrmals gehört haben, gibt es bei dieser Vorlage noch eine Differenz: Sollen Unternehmen ab 100 Arbeitnehmenden oder ab 100 Vollzeitstellen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen?

Ich bitte die Gegnerinnen und Gegner dieses Gesetzes, jetzt ehrlich zu sein. Sie können diese Gesetzesvorlage ablehnen, weil Sie weiterhin leugnen, dass es geschlechtsbedingte Lohnunterschiede gibt. Aber hören Sie auf, dieses jetzt schon sehr verwässerte Gesetz noch weiter zu verschandeln!

Der Bundesrat sah im Entwurf ursprünglich vor, dass Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen sollen. Der Ständerat hat diese Zahl auf 100 Arbeitnehmende hochgeschraubt. Der Nationalrat hat an der letzten Session noch einen draufgesetzt: So haben wir einerseits die Lernenden von den Lohngleichheitsanalysen ausgenommen; andererseits haben wir den Begriff "100 Arbeitnehmende" durch "100 Vollzeitstellen" ersetzt. Die Frage, die ich schon in der letzten Session gestellt habe, wie man Vollzeitstellen anstellen könne, wurde mir bis heute nicht beantwortet. Ich lese Ihnen einmal vor, wie es heissen würde, wenn wir den Antrag der Minderheit annehmen würden: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 100 oder mehr Vollzeitstellen beschäftigen, führen für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch." Wenn mir jemand erklären könnte, wie man Vollzeitstellen beschäftigen können soll, wäre ich sehr dankbar.

Wir haben die Zahl der Lernenden von der Berechnung der Minimalzahl an Arbeitnehmenden für die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse ausgenommen; so hat es die Mehrheit dieses Rates beschlossen. Wir werden das nicht mehr angreifen und es so belassen. Doch bei den Vollzeitstellen werden wir anders entscheiden.

Die grüne Fraktion ist klar der Meinung, dass die Hürde zu tief ist, wenn erst Unternehmen ab einer Grösse von 100 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen. Wir hätten uns gewünscht, dass Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden dazu verpflichtet worden wären. Es ist aber immer noch besser, von 100 Arbeitnehmenden zu sprechen als von 100 Vollzeitstellen. Es kommt hinzu, dass zumeist Frauen in Teilzeit arbeiten. Das ist ja Teil des Problems, das hier im Saal nicht anerkannt wird.

Die Gegnerinnen und Gegner haben immer von einem Bürokratiemonster gesprochen. Wenn wir jetzt nicht bei der ständerätlichen Fassung bleiben, dann wird es zum Monster. Die Zahlen, welche die Unternehmen jetzt erfassen müssen, sind nämlich ohnehin zu erfassen und dem Bund zu melden. Wenn wir jetzt noch neue Zahlen fordern, wird das zu Mehraufwand führen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und damit diese letzte Differenz zu beseitigen. Damit würden wir endlich einen Schritt in Richtung Lohngleichheit machen.