Lexipedia

Hösli Werner · Ständerat · 2018-12-03

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-03

Wortprotokoll

An seiner Sitzung vom 24./25. Mai 2018 hat der Grosse Rat des Kantons Genf eine Standesinitiative beschlossen, die für Exploration, Förderung und Import von Schiefergas ein Moratorium von 25 Jahren verlangt. Dieses Ansinnen wird inhaltlich auch vom Staatsrat des Kantons Genf mitgetragen.

Der Grosse Rat des Kantons Genf kam aufgrund folgender Überlegungen zum Schluss, in dieser Sache eine Standesinitiative einreichen zu wollen. Schiefergas sei ein Verursacher von Treibhausgasemissionen und somit ein Treiber des Klimawandels. Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls habe sich die Schweiz zudem zur Reduktion der Treibhausgase verpflichtet. Auch die Energiestrategie 2050 folge den Bestrebungen der Reduktion von CO2-Emissionen sowie auch der Priorisierung von Investitionen in erneuerbare Energien mit wenig oder keinen klimaschädlichen Auswirkungen. Nicht ausklammern dürfe man auch die Umwelt- und die Gesundheitsrisiken, die mit der Gewinnung von Schiefergas nach heutigen Methoden zusätzlich verbunden seien.

Ich gehe davon aus, dass unser Kollege Robert Cramer als standhafter Standeskollege die Gründe für diese Genfer Standesinitiative noch etwas ausführlicher darlegen wird. Ich konzentriere mich deshalb auf die Überlegungen Ihrer Kommission.

Schiefergas ist in Tonstein enthaltenes Erdgas. Es gilt als unkonventionelles Erdgas, im Gegensatz zu Erdgas, das aus Lagerstätten in grobkörnigeren Gesteinen stammt und sich [PAGE 917] in sogenannten Erdgasfallen angesammelt hat. Erdgas produziert bei der Verbrennung deutlich weniger CO2 und andere Luftschadstoffe als Kohle und Öl. Erdgas wird deshalb als sauberster fossiler Rohstoff bezeichnet, was allgemein anerkannt ist. In Bezug auf Erdgas aus Tongesteinen, sogenanntes Schiefergas, wird dies jedoch infrage gestellt, da dessen Gewinnung zu erhöhten Treibhausgasemissionen führen kann. Dies hängt relativ stark von der Anzahl Bohrungen ab.

Die Ergebnisse der meisten aktuellen wissenschaftlichen Studien zeigen allerdings, dass die Auswirkungen von Schiefergas auf das Klima im Vergleich zu konventionellem Erdgas nur geringfügig höher sind und deutlich geringer als bei Kohle. Das setzt aber die besten derzeit verfügbaren Technologien bei der Gewinnung voraus. Ganz generell ist man sich bewusst, dass noch grosser Forschungsbedarf bei diesem Thema besteht. Man war sich in der Kommission einig, dass in der Bevölkerung Verunsicherung betreffend die Methoden zur Frakturierung des Untergrundes vorherrscht, sei dies nun wegen möglicher Erschütterungen an der Erdoberfläche, sei es wegen der Gefahr der Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern.

Die Mehrheit der Kommission ist aber überzeugt, dass man mit gesetzlichen Auflagen diese Befürchtungen in genügendem Ausmass berücksichtigen könne. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Anwendungsmethoden auf dem neusten Stand der Technik sind, sofern ein Kanton einmal auf die Idee der Exploration von Schiefergas kommen sollte.

Die Forderung des Kantons Genf enthält aber ein eigentliches Technologieverbot. Das empfindet die Kommissionsmehrheit bei der Gasförderung auch hinsichtlich der Energiestrategie 2050 als grundsätzlich falsch. Zudem gibt es beim Gashandel keine Herkunftsbezeichnung. Es ist also schlicht nicht möglich, mindestens momentan nicht, ein Importverbot für Schiefergas zu verwirklichen, es sei denn, man verbiete jeglichen Gasimport. Das wollen wir wohl alle nicht. Denn wenn wir auf kurze und mittlere Frist eine klimaverträgliche Politik betreiben wollen, werden wir dies nicht ohne Gas tun können.

Zum Schluss noch ein ganz wichtiger Punkt: In der Schweiz sind für jede Schiefergasförderung die Kantone zuständig. Es sind grosse Umweltverträglichkeitsprüfungen der Standortkantone nötig, wenn eine solche Gasförderung in Betracht gezogen wird. Ebenso lässt es die Kantonshoheit aber auch zu, dass kantonale Verbote für die Suche nach Schiefergas bzw. für das Fracking zu dessen Förderung erlassen werden. Einige Kantone, unter ihnen eben auch der Kanton Genf, haben sich auf diesen Weg begeben. Das zeigt, dass die Kantone für sich jederzeit handeln können.

Kurzum: Ihre Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Ein Technologieverbot wäre der falsche Weg. Das geforderte Importverbot wäre nicht durchsetzbar. Zudem macht es unbedingt Sinn, den Kantonen die Verantwortung zu belassen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.