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preparatory:AB 238339

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-12-04

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zu all den internationalen Abkommen, die wir Ihnen unterbreiten, eine Vorbemerkung. Es kommt darin zum Ausdruck, dass die Schweiz als Sitz vieler multinationaler Unternehmen in das internationale Wirtschaftsgeschehen eingebunden und eigentlich auch dazu verpflichtet ist, für diese Unternehmen gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie international auch entsprechend wettbewerbsfähig sind. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat Ihnen solche Anpassungen einfach im vorauseilenden Gehorsam unterbreitet, sondern er wägt immer ab, ob sie schlussendlich auch einen Mehrwert bringen. In dieser Güterabwägung kommen wir zum Schluss, dass dieses multilaterale Übereinkommen letztlich ein Vorteil ist.

Worum geht es? Es geht darum, dass Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen dieses Beps-Projekts abgeändert werden können. Doppelbesteuerungsabkommen sind eben gerade für multinationale Unternehmen, aber auch für Privatpersonen in der Schweiz ausserordentlich wichtig, weil sie verhindern, dass an zwei Orten für das Gleiche Steuern bezahlt werden müssen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen regeln mit einem Partnerstaat die Besteuerung von entsprechenden Unternehmen und verhindern eben Doppelbesteuerungen - darum geht es. Hier setzen wir keine neuen Standards, sondern es ist eigentlich ein Abkommen, das regelt, wie es umgesetzt werden soll. Die Umsetzung setzt voraus, dass der entsprechende Partnerstaat, wenn ein solches Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden soll, sich zu den gleichen Grundsätzen bekennt. Die Mindeststandards, die wir hier übernehmen, betreffen eigentlich nur den Abkommensmissbrauch und die Streitbeilegung. Das sind die Mindeststandards. Das schafft wiederum Rechtssicherheit, weil so Abkommen nicht missbraucht werden können und in Bezug auf die Streitbeilegung in einem solchen Fall ein gleiches Verfahren gewählt wird.

Wenn diese Punkte betroffen sind, kann der Bundesrat die Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend anpassen. Es sind weltweit rund 3000 Doppelbesteuerungsabkommen, die in diesen Bereich fallen. Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, wären das für die Schweiz im Moment Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei. Sie würden in diesen Bereichen auf den neuesten Stand gebracht, und es würde wieder Rechtssicherheit geschaffen. Es ist aus unserer Sicht politisch kein sehr brisantes Geschäft, weil keine neuen Standards geschaffen werden. Der Anwendungsbereich - also die Frage, mit wem es möglich ist und mit wem eben nicht - ist klar geregelt. Die administrative Umsetzung wird vereinfacht, und es wird Klarheit geschaffen für Unternehmen oder Privatpersonen, die mit solchen Ländern im Geschäftsverkehr stehen, allenfalls in solchen Ländern Steuern bezahlen oder dort wohnen. [PAGE 935]

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr so zuzustimmen.