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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2000-03-15

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Sie haben sich mit einem Mehrheitsentscheid soeben gegen Marktinterventionen und für direkte Hilfe an die von Lothar Betroffenen entschieden. Wir diskutieren bei Artikel 2 über eine klassische Marktintervention.

Ich möchte vorausschicken, dass die Minderheit, die Artikel 2 streichen will, überhaupt nichts gegen die Lagerung von Holz hat; aber sie hat etwas dagegen, dass der Staat diesen Markteingriff tätigt und die Holzlagerung noch subventioniert.

Die Minderheit geht davon aus, dass die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer diese Massnahme von sich aus ergreifen, wenn die Lagerung von Holz rentiert. Wenn aber die Lagerung von Holz auf dem Markt nicht rentiert, weil die Preise nicht gehalten werden können oder weil es trotz allem zu Absatzproblemen kommt - wir haben es ja gehört: es gibt trotz Lothar noch genug Holz in der Schweiz -, werden die Marktteilnehmer diese Massnahme nicht ergreifen. Dann sind wir auch dagegen, dass der Bund eine solche Massnahme unterstützt.

Wir haben solche Übungen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft bereits mehrfach durchgespielt: das letzte Mal im Zusammenhang mit dem Rinderwahnsinn. Da haben wir mit Bundesgeldern Fleisch eingefroren, mit Bundesgeldern Fleisch gelagert. Als das Fleisch dann auf den Markt kommen sollte, fehlten die Absatzmöglichkeiten. Wir exportierten dann das Fleisch ins Ausland, wieder mit Bundesgeldern. Am Schluss kam das Fleisch wieder in die Schweiz zurück. Ein solches Debakel sollten wir unbedingt verhindern.

Die 26 Millionen Franken, die der Bundesrat im Bundesbeschluss für die Lagerung vorsieht, genügen, um 3,5 Millionen Kubikmeter Schadholz zu lagern. Bei einer gesamten Schadholzmenge von 13 Millionen Kubikmetern 3,5 Millionen jetzt schon wieder zu lagern, das kann wirklich keinen Sinn machen!

Damit es klar ist: Wenn der Antrag der Minderheit durchkommt, ist es für mich selbstverständlich, dass wir beim Bundesbeschluss die 26 Millionen Franken für die Lagerung streichen.