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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-12-04

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-12-04

Wortprotokoll

Wir haben heute die Chance, in einem der umstrittensten, aber auch wichtigsten Geschäfte unseres Landes zu einem austarierten Kompromiss Ja zu sagen. Wichtig ist das Geschäft deshalb, weil es die finanzielle Basis für einen funktionierenden Föderalismus legt, die Effizienz der staatlichen Aufgabenerfüllung erhöht, die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit vermindert und übermässige Sonderlasten ausgleicht. Der NFA gibt Sauerstoff ins System und ist deshalb Garant für einen funktionierenden Föderalismus und auch für den nationalen Zusammenhalt.

Umstritten ist das Geschäft, weil über Jahre immer wieder heftig um die richtigen Bestimmungen gerungen wurde und die hohen Ausgleichszahlungen kritisiert worden sind. Ich nehme mich hier nicht aus: Ich habe auch immer wieder die Systematik oder die Systemfehler, aber auch die hohe Belastung des Kantons Zug kritisiert, die 329 Millionen Franken für das kommende Jahr beträgt.

Die Vorredner haben es schon angetönt: Letztes Mal, also vor vier Jahren, gab es in diesem Rat auch schon heftige Kritik und Diskussionen über die laufende Vierjahresperiode. Diese Ausgangslage war ein Grund für die Kantone, in einem fast vierjährigen Prozess Optimierungen im System zu erarbeiten. Speziell ist zudem, dass die finanzstarken Kantone - es sind 7 von 26 Kantonen, die hier durch 11 Ständeräte vertreten werden - in der Minderheit und die einen Ausgleich beziehenden Kantone mit 35 Ständeräten in der dominierenden Rolle sind.

Die Fragen können aber meines Erachtens nicht auf den Aspekt "finanzstark gegen finanzschwach" reduziert werden. Es gibt sowohl innerhalb der finanzstarken als auch innerhalb der finanzschwachen Gruppe Fragen zur richtigen Verteilung, wie auch die Minderheitsanträge Fournier zum vorliegenden Kompromiss zeigen. Deshalb können die Optimierungen nicht nur nach demokratischen Mehrheitsverhältnissen festgelegt werden, sondern es müssen von allen Seiten getragene Lösungen gesucht werden. Wir haben heute die Chance auf eine solch breit getragene Lösung.

Der 2008 eingeführte NFA brachte schon viele Verbesserungen gegenüber dem vorherigen System. Waren vorher die Verschuldung, eine möglichst hohe Steuerbelastung und hohe Investitionskosten Garanten für einen höheren Finanzausgleich, so wurden diese Bestimmungen gestrichen. Weiter konnten auch Verbundaufgaben klar einer staatlichen Ebene - Kantonen oder Bund - zugewiesen werden.

Die Mittel werden den Kantonen zweckfrei für die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zugeteilt. Die Kantone sind also frei, mit den Mitteln Steuern zu senken oder staatliche Dienstleistungen zu finanzieren. Die Instrumente sind nach wie vor der Ressourcenausgleich, der Lastenausgleich und der Härteausgleich. Die Kantone nutzen diese Instrumente, aber es gibt Systemfehler.

Hier nenne ich einige Beispiele, die zeigen, wie das aussieht, etwa die Solidarhaftung der Geberkantone: Der Beitrag der Geberkantone wächst gemäss dem Wachstum ihres Ressourcenpotenzials insgesamt. Zahlt aber ein ressourcenstarker Kanton aufgrund einer unterdurchschnittlichen Entwicklung weniger oder gar nichts mehr ein, müssen die übrigen Geberkantone den wegfallenden Betrag übernehmen. Dies kann zu höheren Einzahlungen der Geberkantone trotz stabilem oder sogar sinkendem Ressourcenindex führen.

Die Nehmerkantone teilen sich die Ausgleichssumme auf. Auch dies kann zu speziellen Ergebnissen führen. Am Beispiel Luzern möchte ich dies kurz erklären. Der Ressourcenindex des Kantons Luzern ist von 79,6 Punkten im Jahr 2015 auf 83,5 Punkte im Jahr 2016 gestiegen. Die steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen des Kantons Luzern sind mit 10,8 Prozent überdurchschnittlich gewachsen. Der schweizerische Durchschnitt betrug 5,5 Prozent. Als Folge erhielt der Kanton Luzern 2018 rund 78 Millionen Franken weniger Ausgleich. Es haben jetzt aber nicht die Geberkantone aufgrund dieser positiven Entwicklung weniger einzuzahlen, wie landläufig angenommen wurde - nein, es folgt eine Umverteilung dieser Mittel innerhalb der Gruppe der Nehmerkantone. Es könnte sogar sein, dass durch die Erstarkung Luzerns ein anderer finanzstarker Kanton finanzschwach würde, dessen Beitrag dann die verbleibenden finanzstarken Kantone zu tragen hätten. Dieser Kanton würde dann neu selber Finanzausgleich erhalten, ohne dass sich seine Situation verändert hätte.

Weiter werden die soziodemografischen Sonderlasten im Vergleich zu den geografisch-topografischen Sonderlasten nur geringfügig abgegolten. Die Zentren haben ihre Sonderlasten fast vollständig selber zu tragen und gleichzeitig hohe Beiträge in den Ressourcenausgleich einzuzahlen. Der Bundesrat hat die Lasten mehrfach nachgewiesen und eine Korrektur in Aussicht gestellt.

Ein weiteres Manko ist die gleiche Anrechnung juristischer und natürlicher Personen bei der Berechnung des Ressourcenindexes. Juristische Personen können bekanntlich steuerlich weniger ausgeschöpft werden als natürliche Personen. Für ressourcenschwache Kantone ist deshalb die Ansiedlung juristischer Personen meist ein Verlustgeschäft, wie vorhin vom Vorredner erwähnt wurde, da die erzielten Mehreinnahmen die sinkenden Einnahmen aus dem Ressourcenausgleich in der Regel nicht ausgleichen. Der Fehler wurde erkannt, soll aber dann erst mit der Staf-Vorlage korrigiert werden.

Letztlich ist der Ressourcenausgleich auch überdotiert. Für jeden Kanton wird gemäss Bundesgesetz eine Mindestausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts angestrebt. 2019 erreicht der ressourcenschwächste Kanton nach dem Finanzausgleich jedoch 88,2 Prozent. Das heisst, Geberkantone und Bund zahlen etwa 937 Millionen Franken zu viel ein.

Sie sehen, es sind schwierige, komplexe Fragestellungen, und es ist daher auch eine schwierige Lösungssuche. Für mich aber bringt der Kompromiss folgende wesentlichen Vorteile: Erstens wird die Dotation aufgrund eines gesetzlichen Automatismus berechnet. Die Dotation orientiert sich also am Bedarf. Den ressourcenschwachen Kantonen wird ein Mindestziel, 86,5 Prozent, garantiert. Heute sind es 85 Prozent. Hier hat man sich nach mehreren Schritten gefunden: zuerst 86 Prozent, dann 86,5 Prozent und zum Schluss 86,5 Prozent mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Man ist hier bei der Lösungssuche mehrfach Kompromisse eingegangen. Zweitens beteiligt sich auch der Bund an der Lösung. Sein Beitrag wird auf 150 Prozent des Geberbeitrages erhöht. Einerseits sind dies fix 140 Millionen Franken für den soziodemografischen Lastenausgleich und andererseits 140 Millionen Franken als temporäre Übergangslösung. Drittens wird die progressive Zuteilung beibehalten, es gibt also keine Veränderung in der Rangfolge der Nehmerkantone. Viertens hilft ein paritätisch zusammengesetztes politisches Steuerorgan, in Zukunft harte Diskussionen oder Streit unter Geber-[NB]und Nehmerkantonen zu verhindern. Was mir noch fehlt, ist natürlich die Anpassung des Zeta-Faktors; dies ist aber in Aussicht gestellt. [PAGE 923]

Ich empfehle Ihnen deshalb, das Paket nicht aufzuschnüren, die Kompromisse, die in mehreren Runden erarbeitet worden sind, integral zu übernehmen und dem Paket zuzustimmen.