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Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-04

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-04

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, dass ich hier noch einmal nachhake, weil das vielleicht nicht überall ganz klar ist. Ich betone noch einmal: Die Mittel, diese 280 Millionen Franken, die beim Bund freigespielt werden, bleiben vollumfänglich im System - mindestens für die Periode, über die wir jetzt entscheiden. Da haben wir keine Differenz.

Wir beraten ja jetzt Artikel 9 Absatz 2bis, und der ist mit Artikel 19c Absatz 2 verbunden. Wenn Sie sich diesen Artikel ansehen, kann ich auch auf die Zahlen verweisen und muss es nachher nicht mehr sagen: Die Mittel betragen für das Jahr 2021 - das ist ein Übergangsjahr - 80 Millionen Franken, 2022 sind es 200 Millionen, 2023 dann 160 Millionen, 2024 sind es 120 Millionen und 2025 noch 80 Millionen Franken.

Die 140 Millionen Franken durchschnittlich pro Jahr sind als Übergangshilfe an die ressourcenschwachen Kantone geplant, und zwar verteilt pro Kopf. Darüber diskutieren wir ja dann nachher. Ich bin mit Ihnen einig, dass das System nicht perfekt ist. Es hat hier störende Elemente drin. Aber letztlich können Sie doch nicht von einer Übergangshilfe sprechen und jedes Jahr den gleichen Beitrag drin lassen. Dann ist es ja keine Übergangshilfe im System.

Wie gesagt, es ist für die Kantone berechenbar. Nach dem vierten Wirksamkeitsbericht werden wir uns ohnehin wieder treffen. Dann hat das System möglicherweise andere Mängel aufgedeckt, und dann sind wir froh, wenn gewisse freigespielte Mittel mindestens noch diskutiert werden können. Diese Diskussion müssen wir meines Erachtens aber nicht heute führen, sondern beim nächsten Wirksamkeitsbericht.