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Eder Joachim · Ständerat · 2018-12-04

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-04

Wortprotokoll

Ich möchte in meiner Eigenschaft als Präsident der Subkommission EFD/WBF der GPK etwas sagen, nicht als Präsident der SGK.

Sie haben die Ausführungen des Interpellanten gehört. Kollege Pirmin Bischof nannte den unrühmlichen Vorfall im Interpellationstext eine "skandalöse Fehlinformation". Heute war er nicht weniger deutlich. Er sprach von grundfalscher, abstimmungsentscheidender und fahrlässig irreführender Information. Ich verstehe seinen Ärger. Was in der Eidgenössischen Steuerverwaltung passiert ist, hätte nicht vorkommen dürfen - da sind wir uns wohl alle einig.

Nebst der politischen Aufarbeitung gibt es in dieser Sache auch einen aufsichtsrechtlichen Handlungsbedarf. Dies ist der Grund, warum ich mich hier und heute zu Wort melde. Die Tatsache, dass gemäss den korrigierten und aktualisierten Schätzungen rund 454[NB]000 Zweiverdiener-Ehepaare von der steuerlichen Heiratsstrafe betroffen sind - ich nenne jetzt, Kollege Bischof, die Prozentzahl -, also 560 Prozent mehr als angegeben, diese Tatsache war für die von mir präsidierte Subkommission EFD/WBF der GPK, also die in der Sache zuständige Aufsichtskommission, Anlass, aktiv zu werden. Die Mitglieder - Géraldine Savary, Andrea Caroni, Hans Stöckli, Beat Vonlanthen und ich - hörten deshalb am 9. Oktober 2018 Adrian Hug, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, und Bruno Jeitziner, Chef der Abteilung Volkswirtschaft und Steuerstatistik, an und stellten den beiden mehrere kritische, ja unangenehme Fragen. Ziel der Sitzung war es, sich von ihnen über den Stand der Dinge, über mögliche Ursachen und über allfällige Zwischenergebnisse der externen Überprüfung informieren zu lassen. Der Vorsteher des Finanzdepartementes gab nämlich eine solche Überprüfung der Schätzmethoden und des statistischen Materials der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Auftrag. Laut dieser sollten die Ergebnisse der Untersuchung im Dezember 2018 vorliegen.

Ohne auf die Details unserer intensiven Befragung und Anhörung vom 9. Oktober einzugehen, kann ich Ihnen versichern, dass wir hartnäckig an der Sache dranbleiben werden. Nach Vorliegen des Gutachtens werden wir in mehreren Bereichen nachhaken. Ich erwähne sie hier nur summarisch und nicht abschliessend: Vertiefen werden wir das Thema der offensichtlich ungenügenden Datengrundlage. Zudem ergeben sich Fragen durch den angekündigten Beizug externer Gutachter und bezüglich der internen Qualitätssicherung. Letztlich wollen wir wissen, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung in Zukunft sicherstellt, dass die Berechnungsmethoden auch für eine spätere Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden. Insgesamt ist es absolut entscheidend, dass der Bundesrat und die Eidgenössische Steuerverwaltung das verlorengegangene Vertrauen wieder zurückgewinnen können.

Wir haben Finanzminister Ueli Maurer und den Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Adrian Hug, an unsere nächste GPK-Subkommissionssitzung vom 21. Februar 2019 eingeladen. Sie wurden gebeten, uns die Ergebnisse der externen Überprüfung, die sie in Auftrag gegeben haben, und die Massnahmen, die auf der Grundlage dieser Überprüfung im Eidgenössischen Finanzdepartement und in der Eidgenössischen Steuerverwaltung ergriffen wurden, vorzustellen. Anschliessend werden wir entscheiden, ob konkreter Handlungsbedarf besteht. Ich hoffe, damit aufgezeigt zu haben, dass wir dieser Sache aufsichtsrechtlich mit der gebotenen Hartnäckigkeit und Seriosität nachgehen.