Lexipedia

Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Artikel 11, "Abstimmungsvorlage, Stimmzettel und Erläuterungen": In Absatz 3 wird eine Frist von sechs Wochen eingeführt; die Bundeskanzlei hat die Abstimmungsvorlage und die Erläuterungen mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstage elektronisch allgemein zugänglich zu machen. Dies liegt gerade im Interesse der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Hinsichtlich der Abstimmungserläuterungen betont Ihre Kommission, dass der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein die Meinung des Parlamentes wiederzugeben hat. Wie es in Absatz 2 heisst, wird der Abstimmungsvorlage "eine kurze, sachliche Erläuterung des Bundesrates" beigegeben. Das bedeutet, dass hier die Haltung der Mehrheit des Parlamentes darzulegen und zu vertreten ist und nicht eine allenfalls frühere oder andere Meinung des Bundesrates.

Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-05 | Lexipedia | Lexipedia