Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Hier haben wir unter dem neuen Titel "Parteienregister" eine neue Bestimmung. Die neue Bundesverfassung hat die Parteien verfassungsrechtlich verankert. Parteien mit nennenswerter Verbreitung im Bund sollen sich nun unter bestimmten, zurückhaltend formulierten Bedingungen bei der Bundeskanzlei amtlich registrieren lassen können. Die Registrierung ist aber selbstverständlich freiwillig. Die Registrierung setzt voraus, dass registrierungswillige Parteien die Vereinsform wählen. Sie müssen also Statuten vorweisen und sich die gesetzlich vorgeschriebenen Organe geben.
In der Botschaft schreibt der Bundesrat: "Ausserdem soll der Registrierung von 'Versuchsballonen', 'Eintagsfliegen' und von Gruppierungen ohne minimalen Rückhalt in der Bevölkerung dadurch vorgebeugt werden, dass sich nur politische Vereine als Parteien eintragen lassen können, die in einer Mindestzahl von Kantonen wahrzunehmende Aktivitäten entfalten und dies durch eine minimale Vertretung in zumindest drei Kantonsparlamenten oder eine Vertretung im Nationalrat belegen können."
Soweit dies mit der Rechtsgleichheit gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung vereinbar ist, werden die im Register eingetragenen Parteien bei den Wahlvorbereitungen gewisse administrative Erleichterungen erhalten.