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Stöckli Hans · Ständerat · 2018-12-06

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Verzeihen Sie mir, wenn ich auch als staatspolitisch interessierter Ständerat noch zwei, drei Worte zu dieser Motion sage. Auf der einen Seite ist der Text der Motion schon etwas schwierig zu verstehen, weil eigentlich aus dem Text hervorgeht, dass man ein obligatorisches Referendum möchte. Es steht, man sollte dem Stimmvolk raschestmöglich eine Grundsatzfrage stellen. Das ist gemäss unserer Verfassung nicht möglich, weil Artikel 140 das obligatorische Referendum abschliessend definiert. Es ist nicht am Parlament - da bin ich mit Kollega Minder einig -, willkürlich festzustellen, welche Vorlage nun obligatorisch Volk und Ständen vorzulegen ist und welche nicht.

Wir haben einerseits ein sehr heikles Thema, nämlich die Landesverteidigung. Andererseits, und das macht die Geschichte noch etwas schwieriger, sind wir zum ersten Mal daran zu definieren, welche Voraussetzungen ein Planungsbeschluss erfüllen muss, den wir dem fakultativen Referendum unterstellen wollen. Meines Wissens haben wir in diesem Parlament noch nie einen Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, welcher fakultativ dem Volk unterbreitet werden kann, beschlossen.

Die Grundsatz- und Planungsbeschlüsse sind ein Thema, das wir schon letzte Woche im Rahmen der Diskussion über die Behandlung des Migrationspaktes diskutiert haben. In dieser Motion ist jetzt aber klar definiert, dass es einen Beschluss geben sollte, der dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss. Dafür müsste die Voraussetzung erfüllt sein, dass es ein Grundsatz- oder Planungsbeschluss von "grosser Tragweite" ist, aber was heisst nun "grosse Tragweite"?

Die Abgrenzung zum Finanzreferendum müsste man klar vornehmen, wenn eine Vorlage des Bundesrates kommt, damit wir dieses Finanzreferendum, das die Mehrheit nicht will, nicht durch eine Hintertür, über einen Planungsbeschluss, einführen. Dementsprechend muss es bei einem Planungs- und Grundsatzbeschluss um eine Frage von konzeptionellem Charakter gehen. Es dürfen mit diesem Grundsatzbeschluss also nicht Einzelfragen entschieden werden, sondern es müssen grundlegende Fragen sein; mit einem solchen Planungsbeschluss müssen Weichenstellungen gemacht werden. Wenn der Bundesrat weiter an seiner Vorlage arbeitet, müssen noch gewisse Massnahmen und Überlegungen gemacht werden, damit wir nicht ein Präjudiz für spätere Entscheidungen schaffen und mit der Abgrenzung zum Finanzreferendum in Schwierigkeiten geraten.

Dementsprechend werde ich der Motion zwar zustimmen, aber mit diesen Vorbehalten, die ich gemacht habe, und ich [PAGE 947] werde ganz genau beobachten, wie die Umsetzung dieser Motion dann erfolgt.

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