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Baumann Isidor · Ständerat · 2018-12-06

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Mit der Ihnen vorliegenden Botschaft schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, damit Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen gewährt werden können. Für die Gewährung von Bundesgarantien ist gemäss der Gesetzgebung ein Verpflichtungskredit erforderlich. Im Rahmen der Revision des Landesversorgungsgesetzes 2017 wurde festgestellt, dass dem Bund bei der Pflichtlagerhaltung dieses Steuerungselement fehlt. Mit der vorliegenden Botschaft schliessen wir die Lücke und [PAGE 952] legitimieren nicht nur künftige Verpflichtungen, sondern auch die bereits bestehenden Garantien.

Zum Mechanismus des Landesversorgungsgesetzes: Basierend auf dem Landesversorgungsgesetz legt der Bundesrat fest, welche lebenswichtigen Güter in Pflichtlager zu legen sind. Die Pflichtlager werden jedoch nicht vom Bund, sondern von privaten Unternehmen gehalten und sind auch in deren Eigentum. Im Landesversorgungsgesetz haben wir festgeschrieben: Der Bund unterstützt die Unternehmen, indem er den kreditgebenden Banken Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen gewährt. Somit bekommt der Lagerhalter die Möglichkeit, gegen Ausstellung eines Eigenwechsels bei einer Bank einen Kredit zu einem niedrigen Zinssatz zu beziehen.

Die Frage, die sich nun stellt, betrifft das Verlustrisiko der Bundesgarantien, und dieses kann als klein beurteilt werden. Warum die Beurteilung "risikoarm"? Die Höhe der Bundesgarantien hat sich am Basispreis der Pflichtlagerware zu orientieren. Der Basispreis wird sehr tief angesetzt und beträgt in den meisten Fällen 10 bis 20 Prozent des Marktwertes. Im Falle eines Konkurses könnte der Bund mit dem Aussonderungsrecht auf die Ware zurückgreifen und diese zu Marktpreisen verkaufen. Somit sollte die Marge genügen, um keine Verluste hinnehmen zu müssen.

Ich möchte aber nicht verschweigen, dass trotz allen risikosensiblen Einschätzungen ein Verlust nicht in jedem Fall auszuschliessen ist. In den letzten 15 Jahren war das bei einem Pflichtlagerhalter einmal der Fall; dabei betrug der Verlust 70[NB]000 Franken. Aber würde der Bund die Pflichtlagerhaltung mit Bundesgarantien nicht mehr unterstützen, müssten die Unternehmen und schlussendlich die Konsumentinnen und Konsumenten die höheren Kosten bezahlen. Die Belastung der Bevölkerung würde pro Kopf etwa 15 Franken betragen.

Es ist darum richtig und auch verantwortbar, dass wir Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen mit einem Verpflichtungskredit sicherstellen. Das betrifft die Bereiche Ernährung, Mineralöl, Heilmittel, Dünger sowie industrielle Produkte. Dafür braucht es die maximale Summe von 540 Millionen Franken. Dies basiert auf Schätzungen bis Ende 2024. Von den nun gemäss Artikel 1 Absatz 1 des Entwurfes zu bewilligenden 540 Millionen Franken sind rund 290 Millionen bereits zugesichert. Es braucht aber die 540 Millionen, um Pflichtlagerdarlehen mit Bundesgarantien zu stützen, denn in den letzten zehn Jahren bewegte sich die Bürgschaftssumme zwischen 290 und 480 Millionen Franken.

Ihre Kommission kommt einstimmig zum Schluss, dass auf die Vorlage eingetreten werden soll. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Annahme des Bundesbeschlusses. Sie entscheiden als Erstrat. Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.