Jenny This · Ständerat · 2002-06-05
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-05
Wortprotokoll
Unter der Bedingung, dass mit der Motion Leutenegger Oberholzer nur börsenkotierte [PAGE 324] Unternehmungen und Gesellschaften des öffentlichen Rechtes gemeint sind, kann oder könnte ich dieser Motion zustimmen. Aber genau hier, in diesem Punkt, herrschen in diesem Rat offensichtlich Unsicherheiten. Ich möchte den Präsidenten der Kommission deshalb bitten, das vielleicht zu erklären. Im Nationalrat wurde diese Frage ganz klar mit Ja beantwortet. Im Nationalrat wurde also gesagt, mit dieser Motion seien nur börsenkotierte Unternehmungen und Unternehmungen des öffentlichen Rechtes gemeint. Herr Kollege Schiesser, vielleicht können Sie dazu noch zwei, drei Worte sagen.
Heute stehen wir in dieser Frage vor zwei ganz banalen Punkten:
1. Führt die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates zu einer Korrektur der Bezüge nach unten - ja oder nein?
2. Muss eine solche Transparenzverpflichtung gesetzlich verankert werden? Heute werden Bezüge ja nur dann bekannt gegeben, wenn es einer Unternehmung schlecht geht oder wenn diese Unternehmung dem Bund gehört. In ihrer Motion fordert Frau Leutenegger Oberholzer nun Transparenz für Kaderlöhne und für Verwaltungsratsentschädigungen. Dagegen ist tatsächlich nichts einzuwenden, sofern damit nicht neben den Bezügen der Geschäftsleitung gleichzeitig auch Kaderlöhne gemeint sind, denn das wäre, ganz abgesehen von den Schnittstellen, tatsächlich mehr als problematisch. Im Übrigen haben auch Kadermitarbeiter Anrecht auf Persönlichkeitsschutz. Das kann also mit dieser Motion ebenfalls nicht gemeint sein. Worum geht es dann?
Es geht in dieser Motion um den Schutz der Aktionäre und um den Schutz des Privateigentums - nicht mehr, nicht weniger. Wir müssen sehen, dass bei den grossen börsenkotierten Unternehmungen der Schutz des Privateigentums heute nicht mehr gewährleistet ist. Wohl gehört das Eigentum den Aktionären, aber wenn diese nicht wissen, was die leitenden Leute, Verwaltungsräte und Geschäftsleitung, aus der Kasse - sprich: aus der Unternehmung - nehmen, die ihnen notabene gar nicht gehört, können sie sich auch nicht zur Wehr setzen. Da ist auch der viel gehörte Einwand, dass die Aktionäre eben ihr Recht besser wahrnehmen sollten, nicht sehr hilfreich. Ohne Transparenz kann es keine echte Chance auf die Wahrnehmung eines Rechtes geben, zumal Aktionäre sehr oft nur am schnellen Gewinn interessiert sind und sich nicht um eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens kümmern. Beim klassischen Unternehmer ist das hingegen kein Problem, denn nur alleine er bestimmt, wer wie viel und was für sich beziehen kann. Darum gehen auch jene Vorstösse fehl, die diese Transparenz für alle Aktiengesellschaften verlangen.
Ebenfalls kein Handlungsbedarf besteht beim Kader, weil diese die Höhe ihres Salärs nicht selber bestimmen.
Ein weiteres, aber wirklich grosses Problem ist das Depotstimmrecht. Das müsste man tatsächlich abschaffen. Wenn ein Verwaltungsrat für sich zu hohe Bezüge festgelegt hat, dann müssen ja die Aktionäre im Falle eines Misserfolges einschreiten können. Das ist aber heute bei grossen Gesellschaften nicht möglich, weil die Banken mit dem generellen Depotstimmrecht für den Verwaltungsrat stimmen müssen. Das ist ein unhaltbarer Zustand!
Es gibt doch keinen Verwaltungsrat, der Ihnen beantragt, sich selber abzusetzen, weil er sich in den letzten Jahren zu hohe Bezüge zugeschanzt hat! Entsprechende Interpellationen sind eingereicht, und ich hoffe, dass Sie Herrn Reimann in dieser Angelegenheit unterstützen werden.
Es gibt rein gar nichts, was die Arbeitsmoral unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr kaputtmacht als diese verwerfliche Abzockerei. Das sind schlechthin Wildwestmethoden unserer selbst ernannten Top-Manager; es schadet dem Werkplatz Schweiz zutiefst. Ob wir dieser Untugend mit diesen Vorstössen entgegenwirken können, ist eine andere Frage. Es ist wenigstens ein Signal. Was sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken, die bei Wind und Wetter für 60 000 oder 70 000 Franken 50 bis 60 Stunden pro Woche arbeiten, wenn andere - selbst im Falle eines Misserfolges - Millionen pro Jahr abziehen? Wie wollen Sie diese Leute begeistern, wie wollen Sie sie motivieren? Etwa mit den Worten, dass Geld nicht unbedingt glücklich macht? Die werden Ihnen antworten: Vielleicht nicht glücklich, aber zumindest auch nicht unglücklich.
Ich möchte Sie bitten, dem Nationalrat zu folgen und der Motion unter der eingangs erwähnten Bedingung zuzustimmen, auch wenn wir uns über ihre Wirkung keine allzu grossen Illusionen machen dürfen. Zu hoffen ist aber, dass Anstand und Moral auch im Management wieder einkehren werden. Vielleicht ist es tatsächlich so, dass viele, die im Misserfolg noch Millionen bezogen haben, damit auch nicht so glücklich werden.