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Berset Alain · Bundesrat · 2018-12-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2018-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen zur Verbesserung der Transparenz und zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten. [PAGE 2033] Der Bundesrat hat am 30. November 2018, das heisst vor etwas mehr als einer Woche, die Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes verabschiedet. Dadurch sollen die Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten und damit die Patientensicherheit in der Schweiz deutlich verbessert werden.

So ist künftig auch vorgesehen, dass den Patientinnen und Patienten, denen ein Medizinprodukt implantiert wird, ein Implantat-Ausweis abgegeben werden soll. Darin sollen mindestens folgende Angaben enthalten sein: die eindeutige Identifikationsnummer des Produktes, welche ebenfalls in einer zentralen europäischen Datenbank eingetragen werden soll; Produktenamen, Namen und Anschrift des Herstellers; Angaben zur voraussichtlichen Lebensdauer des Produktes; allfällige weitere Angaben, um den sicheren Gebrauch des Produktes durch die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

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