Schmid Martin · Ständerat · 2018-12-10
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher legte zu Recht dar, dass es in diesem Bereich um den Anwendungsbereich des BöB geht. Ich möchte hier eine Vorbemerkung machen: Die Minderheit stellt Ihnen einen Antrag, der auch von den Kantonen so übernommen werden könnte. Innerstaatlich hätten wir also kein Problem.
Worum geht es? Ich lege hier noch meine Interessenbindung offen: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Engadiner Kraftwerke und Verwaltungsratspräsident der Repower. Es geht darum, dass diese Gesellschaften, wenn sie heute im Produktionsbereich einen Auftrag vergeben, den Submissionsregeln unterstellt sind. Das gilt nicht nur für den Netzbereich, also für die Verteilung des Stroms, sondern auch für die Kraftwerkanlagen. Wären diese Gesellschaften aber von Privaten beherrscht, würden sie auch dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehen. Schon das wissen viele nicht.
Österreich hat jetzt die Regelung, dass diese Ausschreibungsregeln im Bereiche der Stromproduktion nicht anwendbar sind. Das macht aus verschiedenen Gründen Sinn: Bei solch komplexen Vorhaben unterliegt man nicht den Rekursvorschriften; die Auftraggeber haben dann das Risiko von [PAGE 970] Verzögerungen, wie wir sie in vielen Projekten gesehen haben, nicht noch selbst zu tragen, weil die Rechtsverfahren entfallen. Gleichzeitig haben wir eine Situation, zu der vielleicht auch Kollege Luginbühl etwas sagen könnte: Die Anbieter und das Know-how für die Revision solcher Kraftwerkanlagen im Inland haben sich extrem verändert. Wir haben nur noch ganz wenige Anbieter und ein Interesse, dass dieses Know-how auch in Zukunft in der Schweiz erhalten bleibt.
Wir haben heute fast die Situation, dass die Submittenten sich gegenüber den Anbietern in einer sehr speziellen Marktsituation befinden. Letztlich hat der Bundesrat das Hauptargument aber selber geliefert: Der Bundesrat sagte schon 2008, dass der Strommarkt liberalisiert werden soll. Alle, die sich an die engagierten Voten von Bundesrätin Doris Leuthard erinnern, werden mir beipflichten, dass Bundesrätin Doris Leuthard immer darauf hingewiesen hat, die Branche solle Kosten sparen, solle effizienter werden. Heute haben Sie die Möglichkeit: Stimmen Sie dem Antrag der starken Minderheit zu, dann kann dort mehr Markt Einzug halten.
Der Bundesrat will ja den Strommarkt vollständig liberalisieren. Deshalb sind wir auf dem richtigen Weg, wenn wir jetzt diesen Entscheid vorwegnehmen. Ich bin überzeugt, dass es dem Bundesrat - nicht wegen des Musterschülerimages der Schweiz - gelingen wird, auch auf der internationalen Ebene darzulegen, dass die Schweiz eben den gleichen Weg wie Österreich geht, indem der Bundesrat die Stromproduktion liberalisiert. Bei Kunden mit einem Verbrauch von über 100[NB]000 Kilowattstunden ist das ja heute schon der Fall. Deshalb befinden wir uns in einem teilliberalisierten Markt. Ich glaube, es ist eben auch richtig, dass wir, wenn sich die Verhältnisse in der Gesetzgebung ändern, auch die Gesetzgebung in den Sektoralpolitiken konsequenterweise so anpassen.
Ich möchte Sie bitten, hier mit der Minderheit zu stimmen.