Lexipedia

Fässler Daniel · Nationalrat · 2018-12-10

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion wird bei diesem Block jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen; dies mit einer Ausnahme. Diese betrifft die Bestimmungen der Artikel 30a bis 30c und damit die Frage, ob eine Flugticketabgabe eingeführt werden soll. In diesem Punkt gibt es in unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen: Ein Teil votiert für den Antrag der Kommissionsmehrheit, ein Teil für den Antrag der Minderheit II (Vogler).

Näher begründen möchte ich unsere Position zu Artikel 27, das heisst zur Kompensation bei fossilen Treibstoffen. Der Grundsatz ist heute in diesem Rat offenbar unbestritten: Wer fossile Treibstoffe in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt, hat einen Teil der damit entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren. Dies entspricht dem heutigen Recht. Ebenfalls unbestritten ist heute in diesem Rat offensichtlich, dass der Kompensationssatz von heute 5 bis 40 Prozent auf maximal 90 Prozent erhöht werden kann.

Zur Hauptsache strittig sind zwei Punkte: erstens die Frage, wie viele der Kompensationsmassnahmen im Inland erfolgen müssen, und zweitens die Frage, ob der daraus resultierende Aufschlag auf Treibstoffen gedeckelt werden soll - und falls ja, auf welchen Betrag.

Zum ersten Punkt: Die CVP-Fraktion steht dafür ein, dass die Treibstoffimporteure darauf verpflichtet werden, einen Mindestanteil im Inland zu kompensieren, wie dies der Bundesrat in seiner Vorlage im Grundsatz vorschlägt. Die Minderheiten[NB]I (Schilliger) und II (Rösti) lehnen wir daher dezidiert ab.

Wir möchten aber über den Entwurf des Bundesrates hinausgehen. Die Mindestquote der Inlandmassnahmen soll nicht bei 15 Prozent liegen, sondern bei 20 Prozent. Die für Teile des einheimischen Gewerbes wichtigen Inlandmassnahmen erhalten nur dann den entsprechenden Markt und Wert, wenn für die Nachfrage eine entsprechende Verpflichtung geschaffen wird. Da der entsprechende Markt erst noch aufzubauen ist, soll diese Quote aber nicht sofort gelten, sondern erst ab dem Jahr 2030. Wer die betreffenden Branchen effektiv und nicht nur bei Sonntagspredigten unterstützen will, der folgt bei Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b der Mehrheit. Sie können damit auch den aus unserer Sicht unverständlichen Entscheid bei Artikel 3 Absatz 2 wenigstens etwas wiedergutmachen. Zur Erinnerung: Heute liegt es allein am Bundesrat, die Höhe des Inlandanteils zu bestimmen.

Zur zweiten Frage: Die CVP-Fraktion ist zusammen mit der Mehrheit der Meinung, dass der Treibstoffzuschlag gedeckelt werden soll, und zwar bei 8 Rappen pro Liter. Dies sind zwar nur 3 Rappen mehr als heute. Gemäss den Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt ist ein maximaler Aufschlag um 8 Rappen genügend, sofern mindestens 20 Prozent der Kompensation in der Schweiz erfolgen und die Ersatzleistung pro nichtkompensierte Tonne CO2 bei Artikel 29 gemäss Entwurf des Bundesrates und Antrag der Kommissionsmehrheit bei 320 Franken festgesetzt wird.

Zur Frage, ob eine Flugticketabgabe eingeführt werden soll, gibt es in unserer Fraktion unterschiedliche Auffassungen. Dafür spricht, dass der von der Schweiz ausgehende [PAGE 2054] Flugverkehr - damit kann ich die Frage für Christian Imark beantworten - für rund 18 Prozent der klimarelevanten Emissionen unseres Landes verantwortlich ist. Für eine Flugticketabgabe spricht auch, dass es schwierig zu erklären ist, weshalb zulasten der Allgemeinheit der Benzinpreis erhöht werden soll, während auf der anderen Seite die Flugbranche mehr oder weniger verschont bleibt. Je nach Position als Pro- oder Kontra-Argument kann der Umstand herangezogen werden, dass unsere Nachbarländer Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien eine Luftverkehrssteuer kennen, die dort aber keine klassische Lenkungsabgabe ist.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Die CVP-Fraktion unterstützt bei Block 3 mit einer Ausnahme immer die Anträge der Mehrheit.