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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-12-10

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-12-10

Wortprotokoll

Es wurde vom Kommissionssprecher erwähnt: Dieses Verbot der Erhebung von Schutzgebühren wurde im Nationalrat aufgrund eines Einzelantrages eingefügt. Unsere Kommission hat dieses Verbot wieder gestrichen. Es ist mir wichtig festzuhalten, dass ich mit der Streichung der Schutzgebühren nicht die Erfüllungsgarantie tangieren möchte. Schutzgebühren werden bei Planungs- und Gesamtleistungswettbewerben oder bei Fahrzeugbeschaffungen erhoben. Ob eine Schutzgebühr eingefordert und wie sie tatsächlich berechnet wird, obliegt der freien Entscheidung der vergebenden Stelle. So haben zum Beispiel die SBB im Fall einer Beschaffung von Batteriesystemen für eine Ausschreibung mit einem Volumen von 6 Millionen Franken eine Schutzgebühr von 20[NB]000 Franken verlangt. Ich könnte hier weitere Beispiele aufführen; es handelt sich also nicht um einen Einzelfall. Diese Gebühr wird ab und zu eingesetzt.

Schutzgebühren können diskriminierend, marktverzerrend und in ihrem Zweck und Umfang willkürlich sein, und sie können Klein- und Mittelbetriebe vom Markt ausschliessen. Die Begründung, dass Schutzgebühren bei Abschluss des Verfahrens zurückerstattet werden, wenn ein gültiges, vollständiges und geeignetes Angebot eingereicht wird, mutet etwas willkürlich an. Die den Auftrag vergebende Stelle kann ein Projekt nachweislos und ohne für Transparenz sorgen zu müssen, als ungeeignet, unvollständig oder nicht gültig taxieren und die Schutzgebühr zurückbehalten. Zudem ist die Schutzgebühr auch dann verloren, wenn die mögliche Anbieterin erst nach Bezug der Unterlagen feststellen muss, dass sie nicht mitbieten will oder kann. Die angestrebten Ziele, die mit der Schutzgebühr anvisiert werden, können auch auf anderem Weg erreicht werden, beispielsweise mit einer Geheimhaltungserklärung.

Es wurde vom Kommissionssprecher auch erwähnt, der Bundesrat habe in der Kommission dargelegt, dass Schutzgebühren in besonderen Fällen unumgänglich seien. Im Antrag, wie ihn der Nationalrat angenommen hat, steht, Schutzgebühren jeglicher Art seien verboten. Ich bin bereit, meinen Antrag zurückzuziehen, um eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, damit sich die nationalrätliche Kommission noch einmal mit dieser Frage befassen kann, vor allem auch mit der Frage, ob allenfalls eine differenzierte Formulierung möglich wäre: dass man also nicht jegliche Art von Schutzgebühren ausschliesst, sondern Ausnahmemöglichkeiten schafft. Ansonsten bin ich der dezidierten Meinung, dass Schutzgebühren verboten werden sollten, weil sie diskriminierend sind.

Aus den genannten Gründen ziehe ich den Antrag zurück.