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preparatory:AB 239213

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Hier sind wir bei den Bietergemeinschaften und den Subunternehmen. Der Bundesrat hat eine offene Formulierung beantragt, indem Subunternehmer - und zwar auch in Ketten - uneingeschränkt zugelassen werden, soweit die Auftraggeberin dies in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen nicht ausschliesst oder beschränkt. Die Minderheit hat diese Version aufgenommen. Eine ganz knappe Kommissionsmehrheit - nämlich mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten - hat sich für die Variante ausgesprochen, wie Sie sie hier lesen. Die Subunternehmerebene soll auf eine Ebene beschränkt werden. Subunternehmerketten sollen vermutungsweise nicht zugelassen werden. In begründeten Ausnahmefällen müsste der Auftraggeber das in den Ausschreibungsunterlagen ankündigen.

Die Mehrheit und die Minderheit unterscheiden sich also, wenn Sie so wollen, in einer Verschiebung der Beweislast. Die Begründung für die Mehrheit ist die, dass in den Erfahrungen der letzten Jahre Subunternehmer der ersten Ebene meistens keine grösseren Probleme im Wettbewerbsbereich bei Lohndumping oder auch in Konkursbereichen verursacht haben, hingegen Subunternehmerketten, je länger sie waren, desto mehr. Aus diesem Grunde empfiehlt Ihnen hier die Mehrheit, die Subunternehmerketten wenigstens etwas einzuschränken.

Es muss noch beachtet werden, dass in Absatz 2 ohnehin statuiert wird, dass der Hauptanbieter die Hauptleistung selber zu erbringen hat. Es geht in Absatz 1 um die Restleistungen und hier um die doch recht straffe Einschränkung der Subunternehmerketten.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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