Noser Ruedi · Ständerat · 2018-12-10
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Vorhin hat Kollege Hefti gesagt, er habe eine starke Minderheit: Er sei zwar allein, aber er beantrage Zustimmung zum Bundesrat. Ich habe demzufolge eine viel stärkere Minderheit: Ich habe sogar eine Bundesrätin, die meinen Minderheitsantrag mitunterzeichnet hat. (Heiterkeit)
Worum geht es hier? Der Kommissionssprecher hat zu Recht gesagt, es gebe zwei verschiedene Verfahren: Es gibt das Präqualifikationsverfahren, und es gibt ein sogenanntes offenes Verfahren. Im Präqualifikationsverfahren können sich Firmen präqualifizieren und werden dann zu einem Angebot zugelassen. Bei diesem Antrag geht es ums offene Verfahren, aber Sie müssen zuerst verstehen, wie das Präqualifikationsverfahren funktioniert. Beim Präqualifikationsverfahren geht es darum zu prüfen, welche Firmen überhaupt leistungsfähig genug sind, ein Angebot abzugeben. Der eine oder andere hier kennt vielleicht noch das Beispiel der Parkomaten in der Stadt Zürich und meines Wissens auch in der Stadt Basel: Man schrieb neue Parkomaten aus, die Gebühren verrechnen, und man liess zur Ausschreibung nur Parkomatfirmen zu. Sämtliche innovativen Start-ups fielen im Präqualifikationsverfahren durch, weil sie keine solche Referenz hatten und das auch nicht darstellen konnten. Das heisst, mit dem Präqualifikationsverfahren schliesst man einen grossen Teil der Angebote aus.
Jetzt möchte hier der Bundesrat, und das unterstütze ich, auch ein offenes Verfahren ermöglichen. Man sollte dann im offenen Verfahren eben auch innovative Firmen zulassen können, die mit Start-up-Ideen oder mit irgendetwas anderem kommen und etwas sehr Kreatives vorschlagen, an das vorher gar niemand gedacht hat. Wenn es nachher um die technische Verifizierung von dreissig oder vierzig Angeboten geht oder wenn es sogar darum geht, einen Test zu machen, um die Funktionalität zu beweisen, muss man die Möglichkeit haben, das auf die ersten vier oder fünf Bewerber zu beschränken. Wenn die das bewiesen haben, muss man denen auch die Möglichkeit geben, den Zuschlag zu bekommen. Das ist notabene etwas, was heute sehr oft der Praxis entspricht. Es ist oftmals so, dass derjenige, der ausschreibt, gar nicht weiss, welche innovativen Lösungen vorgeschlagen werden, dass er vielleicht sogar ab und zu überrascht ist.
Wenn Sie nun aber alle zulassen müssen, wenn jeder seine Teststellung und seine Funktion beweisen muss, ist das ein enormer Aufwand für den Anbieter und auch für den, der ausschreibt. Ich sage immer, die dümmste Position sei, direkt hinter dem zu sein, der gewonnen hat, weil das die teuerste Position ist: Man hat den ganzen Aufwand gehabt, aber nicht gewonnen. Es ist also im Interesse des Anbieters und des Marktes, dass es hier Selektionsmöglichkeiten gibt.
Wie läuft das in der Praxis ab? Es läuft so ab, dass derjenige, der ausschreibt, allen einen Brief schreibt und mitteilt, die Bewerbungen seien im Moment zurückgestellt, man mache eine Prüfung der ersten drei oder vier Angebote. Wenn [PAGE 986] davon einer den Zuschlag bekommt, werden die anderen orientiert und haben die Chance, noch einmal einzugreifen.
Das ist ein Verfahren, das heute insbesondere bei intelligenten Dienstleistungen, bei innovativen Dienstleistungen sehr oft verwendet und gebraucht wird. Wenn Sie der Minderheit folgen, erlauben Sie, dass das auch in Zukunft der Fall sein kann. Wenn Sie der Mehrheit folgen, sagen Sie: Ja gut, man darf das nur nicht im Präqualifikationsverfahren machen. Aber ich glaube, im Präqualifikationsverfahren fragt man nur die an, die man kennt, und alle anderen auf der Welt, die man nicht kennt, werden dann nicht zugelassen.
Jetzt noch eine Schlussbemerkung: Wenn Sie momentan schauen, so finden überall, sei es in Kantonen, Gemeinden oder in Firmen, sogenannte Hackathons statt, wo man Firmen einlädt, ihre kreativen Ideen zu präsentieren. Diese Firmen müssen dann auch eine Chance haben, in einem Ausschreibungsverfahren mitzumachen.
Darum bitte ich Sie hier, meine Minderheit zu unterstützen.