Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-12-11
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-11
Wortprotokoll
Inzwischen sind die Differenzen zum Ständerat bemerkenswert zusammengeschrumpft. Während wir uns bei der vorherigen Differenzbereinigung noch mit 14 Minderheiten auseinanderzusetzen hatten, bestanden nach der Beratung im Ständerat noch etwa zehn. Der Ständerat hatte nun gestern am Prozess der Bereinigung der noch vorhandenen Differenzen zu arbeiten. Diese waren die folgenden:
Der Ständerat respektiert die Kürzung des Nationalrates beim Bundesamt für Gesundheit von 9 Prozent beim Funktionsaufwand. Es stehen also im Jahr 2019 rund 1,42 Millionen Franken weniger zur Verfügung für externe Aufträge, gemäss Bundesrat Ueli Maurer zum Beispiel für die Berichte zum Monitoring der Kosten im Gesundheitswesen, das zu Einsparungen führen sollte.
Der Ständerat gab bei der Reduktion der Ausgaben um 45 Millionen Franken bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ebenfalls nach. In beiden Räten ging es dabei ja nicht um Ausgaben für in Zukunft anfallende Kosten, die sowieso aufgrund gesetzlicher Vorgaben bedarfs- und situationsabhängig fliessen werden und bei Kreditüberschreitungen dann ganz einfach zu Nachtragskrediten führen würden. Der Ständerat macht allerdings die Anregung, mit uns zu klären, wie sichergestellt werden kann, dass in jedem Jahr nach gleichen Grundsätzen budgetiert wird und nicht in Zukunft diese Diskussion jährlich stattfinden wird.
Der Ständerat stimmte dem Nationalrat bei der Erhöhung des Budgets für die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung um 3 Millionen Franken zu.
Bei der Querschnittkürzung für das Jahr 2019 um 19 Millionen Franken beim Sach- und Betriebsaufwand gab nun der Ständerat dem Nationalrat auch nach. Eine Äusserung von Bundesrat Ueli Maurer führte - gemäss dem Amtlichen Bulletin zu dieser Sitzung des Ständerates - dazu. Er sagte, entgegen dem Antrag des Bundesrates sei eine solche Kürzung im Jahr 2019 durchaus möglich, nicht aber für die Folgejahre. Für die Folgejahre folgte der Ständerat also dem Kürzungsansinnen des Nationalrates nicht, aber wie gesagt für das Jahr 2019.
Zur Planungsgrösse in Sachen Case Management: Der Ständerat gab dem Ansinnen des Nationalrates nach, das Ziel für die Wiedereingliederungserfolge von 60 auf 70 Prozent zu erhöhen, und zwar auch für die Folgejahre.
Nicht auf den Kurs des Nationalrates eingeschwenkt hat der Ständerat bei folgenden Positionen:
Unser Rat lehnte ja die Erhöhung um 1,9 Millionen Franken zum Ausbau des Personalkörpers um zehn Stellen bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle ab, wie sie mit dem Entwurf des Bundesrates zum Budget beantragt wurde. Der Ständerat hielt an diesem Ansinnen fest, das von der vorberatenden Finanzdelegation noch einstimmig gestützt wurde, da es im Interesse von Öffentlichkeit, Transparenz und sinnvoller Kontrolle sei. Wir werden später beim entsprechenden Minderheitsantrag noch separat darauf eingehen.
Die vom Nationalrat beantragte Kürzung bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst um rund 1,7 Millionen Franken wollte der Ständerat nicht. Informatik und Bearbeitung der Dossiers müssten in Relation zu den Aufgaben stehen, so wurde [PAGE 2074] gesagt, weshalb diese Kürzung schlichtweg kontraproduktiv wäre.
Der Ständerat erachtete es nicht als zielführend, den Auftrag der Überprüfung der Planungsgrösse bei den ausserparlamentarischen Kommissionen - es geht um eine definierte Reduktion um zehn Kommissionen - an die dafür nicht zuständige Bundeskanzlei zu erteilen, wie es der Nationalrat verlangte. Er lehnte dies ab, ebenso das Ziel, bis zum 31.[NB]Dezember 2020 ein Rückkehrabkommen mit Eritrea abzuschliessen, was bisher weder ein anderes Land erreicht habe noch irgendwie absehbar bzw. im Bereich des Möglichen sei.
Ebenfalls nichts abgewinnen konnte der Ständerat dem Ansinnen des Nationalrates, das Ziel zu setzen, bei den Personalbeurteilungen eine nicht weiter definierte Normalverteilung über die vier vorhandenen Stufen zu erreichen. Den Ständerat überzeugte die Argumentation des Bundesrates, dass die Vorgabe einer Verteilung nach der Gauss'schen Kurve wohl zu Demotivation und einer Senkung der Leistungsbereitschaft führen würde. Die Leistungsbereitschaft wurde gemäss mehreren Quellen bei den Mitarbeitern der Bundesverwaltung auch in der Praxis als überdurchschnittlich bestätigt.
Gestern nahm Ihre Finanzkommission zu den vorhandenen Differenzen Stellung. Nachdem der Ständerat bei rund sechs Differenzen nachgegeben hatte, prüfte auch die Finanzkommission des Nationalrates in der Vorberatung, wo wir nachzugeben bereit sind und wo wir noch festzuhalten gedenken.
Beim Zivildienst, bei der Zielvorgabe in Sachen Reduktion ausserparlamentarischer Kommissionen und beim Rückkehrabkommen mit Eritrea will Ihre Finanzkommission die bisherige Position aufgeben, ebenso bezüglich der Vorgabe bei der Personalbeurteilung.
Das Thema Eritrea wäre somit vom Tisch. Jetzt ist allerdings noch ein Einzelantrag gestellt worden; ich weiss nicht, ob er bereits ausgeteilt worden ist. Deshalb müssen wir auf dieses Rückkehrabkommen mit Eritrea zurückkommen. - Ich werde soeben informiert, dass der besagte Einzelantrag zu Eritrea bereits wieder zurückgezogen worden ist. Somit können wir es uns ersparen, darüber zu informieren.
Wir werden dann auf die Minderheit Kiener Nellen nach deren Begründung noch separat eingehen.