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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-12-11

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-11

Wortprotokoll

Wir debattieren in dieser Session über Übernachtungsentschädigungen, Pflichtlagerdarlehen, Schiefergasförderung und Ähnliches, und wir debattieren auch über das Aktienrecht. Diese Geschäfte sind nicht auf der gleichen Ebene. Wenn wir über das Aktienrecht debattieren, dann debattieren wir über das Herzstück der schweizerischen Wirtschaftsverfassung - zusammen vielleicht mit dem Vertragsrecht. Der Vertrag und die Aktiengesellschaft sind die Motoren der freiheitlichen Wirtschaftsordnung, die wir kennen. Wir sollten dann aber auch mit der nötigen Ernsthaftigkeit debattieren.

Wenn wir wirklich einen Bedarf haben, dieses Aktienrecht, diesen zentralen Motor der Wirtschaft zu revidieren, dann sollten wir das machen. Aber dann sollten wir wenigstens wissen, weshalb wir diese Reform machen. Was wir heute vor uns haben, ist fast ein Kilo schwer - ich habe es zu Hause noch so ausgedruckt, wie es mit meinem Drucker gegangen ist -, ist ein Birchermüesli von Wunschvorstellungen, die man vielleicht einige Tage vor Weihnachten für das Christkind auf die Fensterbank legen kann, die aber nicht geeignet sind für eine Reform des Aktienrechts, für eine Reform des zentralen Motors unserer Wirtschaftsordnung.

Was will denn diese Reform? Kollege Schmid hat ja vorhin die Vernehmlassungsantwort einer Partei zitiert. Ich habe die gleiche Auffassung wie damals: Wir brauchen diese Reform heute nicht. Ich habe jetzt dieser Debatte zugehört. Ich habe kein einziges Argument gehört, weshalb unser Aktienrecht jetzt fundamental revidiert werden müsste, kein einziges. Ich habe ein Argument gehört, und mir als Juristen sagt das auch etwas, weshalb wir die Reform brauchen: Es gehe um die Umsetzung der Abzocker-Initiative.

Ich war ein Gegner dieser Initiative, das Volk hat sie aber angenommen. Selbstverständlich muss diese Initiative wie alle anderen umgesetzt werden. Wir haben hier aber nicht die normale Situation wie bei der Mutterschaftsversicherung, bei der das Volk eine Verfassungsänderung vorgenommen hat, worauf 45 Jahre nichts gegangen ist. Wir haben hier eine andere Ausgangslage: Das Volk hat die Initiative angenommen, und der Bundesrat hat sie relativ rasch in einer Verordnung umgesetzt. Die Verordnung gilt heute, und die Verordnung hat sich in der Praxis - ich sage es einmal so - einigermassen bewährt. Die Praxis muss also nicht unbedingt gross geändert werden.

Nun hat man Recht, wenn man sagt, eine Verfassungsnorm müsse im Gesetz umgesetzt werden. Eine Verfassungsnorm muss nämlich präzisiert werden. In unserer Situation, Kollege Minder hat es gesagt, war aber bereits der Verfassungstext samt Übergangsbestimmungen derart ausführlich und präzis, dass die Verordnung diesen Text fast integral übernommen hat. Die Zwischenschaltung des Gesetzes ist zwar gesetzgeberisch geboten und erwünscht, sie ist aber nicht dringlich. Die Praxis, die Wirtschaft, alle beteiligten Kreise haben sich damit abgefunden, zumal das System funktioniert.

Inzwischen ist aber auf dieses Vehikel der Aktienrechtsreform, für das wir keinen einheitlichen Grundgeist, keinen Reformwillen und keinen Reformgrund haben, so viel draufgepackt worden, dass wir für die Reform nun eine Fahne von 215 Seiten haben. Dabei ist aus diesen 215 Seiten nicht ersichtlich, weshalb denn das Herzstück unserer Wirtschaftsverfassung jetzt und so verändert werden müsste. Bei dieser Ausgangslage bin ich wie damals schon bei der Vernehmlassung der Auffassung, dass es diese Reform insgesamt nicht braucht. Dann ist die richtige Antwort das Nichteintreten, auch wenn das spät kommt. Es geht nicht um die Disqualifizierung eines Rates oder einer Kommission. Vielmehr besteht die Einsicht, dass man die Reform so nicht braucht und dass man ansonsten den Karren nur noch weiter in den Dreck hineinfahren würde. Das möchte ich mit dem Aktienrecht, mit diesem Zentralstück unserer Wirtschaftsverfassung, nicht.

Sollte der Antrag auf Nichteintreten keine Mehrheit finden, dann wäre, scheint mir, die klügste Alternative die Zustimmung zum Antrag Germann, wonach das ganze Paket an den Bundesrat zurückgewiesen werden soll. Im Militär sagten wir jeweils: "Das Ganze halt!" Wir sollten überlegen, wo wir jetzt stehen, was wir eigentlich wirklich brauchen. Dann soll der Bundesrat eine entschlackte Reform vorlegen, sollte sie denn so nötig sein. Sie ist in der Form der jetzt vorliegenden Vorlage, die praktisch eine Totalrevision ist, nicht nötig.

Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag Noser zuzustimmen.