Caroni Andrea · Ständerat · 2018-12-11
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-11
Wortprotokoll
Ich bin zwar Mitglied der Kommission, konnte aber an der besagten Sitzung nicht dabei sein und meinen Antrag nicht vertreten. Darum freue ich mich, dass ich das vor Ihnen kurz tun darf.
Es geht darum, eine Übersteuerung zu verhindern. Der Initiant hat mit der Initiative das Anliegen verfolgt, dass man das Geld nur kriegt, wenn man auch wirklich Auslagen hat, weil man zwischen zwei Sitzungen auswärts übernachtet. Nirgends aber verlangt die parlamentarische Initiative, dass auch noch der genaue Übernachtungsort definiert werde. Dies ist nun aber im Entwurf des Kommissionssekretariates leider aufgenommen worden. Heute steht in Artikel 3 Absatz 2b: "Als auswärtig gilt eine Übernachtung an einem Sitzungsort oder in dessen Umgebung ..." Das Gesetz definiert also neu, wo Sie genau übernachten müssen, damit Sie die Entschädigung kriegen. Ich glaube, diese Übersteuerung war nie Sinn und Zweck dieser parlamentarischen Initiative. Es gibt auch Konstellationen, wo das keinen Sinn macht.
Zum Ersten kommt es ja auch für den Steuerzahler nicht darauf an, ob jemand bei einer Sitzung in Bern zwischen zwei Sitzungstagen in Biel, in Köniz oder sogar in Freiburg ein Hotel bezahlt.
Das zweite Szenario habe ich im Herbst jüngst erlebt: Ich war in Bern und hatte am nächsten Tag eine Sitzung in Genf und dann wieder eine Sitzung in Bern. Da dürfte ich also nach dieser Regelung genau in Bern oder genau in Genf übernachten, aber nirgends dazwischen. Aber darauf kommt es für das Parlament als Regulator eigentlich gar nicht an.
Die dritte Konstellation habe ich vorhin auch kurz skizziert: Jemand hat am Hauptsitzungsort Bern ein Zimmer und ist halt für zwei Tage für eine Sitzung irgendwo anders. Wenn er dann trotzdem dieses Zimmer in Bern braucht, ist er am falschen Ort. Er dürfte dann nur am anderen Sitzungsort übernachten, z. B. im Jura, wenn man dort tagt, aber er dürfte nicht sein Zimmer in Bern benützen.
Um diese Übersteuerung zu verhindern, die eigentlich nie Inhalt der parlamentarischen Initiative war, bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen, wo es einfach heisst: "Als[NB]auswärtig gilt eine Übernachtung ausserhalb des Wohnortes ..." Wie ich dem Protokoll entnommen habe, wurde das in der Kommission auch nicht gross besprochen. Jemand sagte einfach, die Verwaltung hätte sich sicher bei der Formulierung schon etwas überlegt. Die Verwaltung selber hat es zumindest im französischen Text genau gleich gehalten wie ich in meinem Antrag.
Ich bitte Sie, auf diese Übersteuerung zu verzichten und den genauen Standort des Hotels dem einzelnen Ratsmitglied zu überlassen.