Minder Thomas · Ständerat · 2018-12-11
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11
Wortprotokoll
Bei dieser Gesetzgebung ist es wie bei der vorangehenden: Es geht um einen Sturm im Wasserglas. Sie wäre in dieser Form nicht notwendig gewesen und bringt wenige Verbesserungen. Immerhin müssen die Interessenvertreter und die ehemaligen Parlamentarier neu ihre Auftraggeber und die einzelnen Aufträge bekanntgeben. Wenn die Lobbyisten dem wirklich nachkommen, so bringt das eine gewisse Transparenz und einen kleinen Fortschritt, insbesondere bei den Agenturen und Public-Affairs-Lobbyisten wie Furrerhugi und Burson-Marsteller. Bei diesen[NB]Lobbyisten, die im Auftrag Dritter, vielleicht sogar Vierter, Fünfter oder Sechster arbeiten - sie haben bekanntlich viele Hüte an -, wissen wir oftmals nicht, für welchen Auftraggeber sie Umsatz machen. Es fragt sich, ob sie das, was im Gesetz steht, so pflichtbewusst tatsächlich offenlegen würden. Bei Nichtbefolgen drohen nämlich keine Konsequenzen und Strafen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei der Vorlage 1 immer der Mehrheit zu folgen.
Auch bei der Vorlage 2, der Verordnung, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit will hier zusätzlich zu den zwei Lobby-Badges weitere Dauerzutritte zuhanden der Lobbyistenagenturen ermöglichen. Dies wäre aus diversen Gründen höchst problematisch:
1.[NB]Einerseits müsste jemand entscheiden, welche Agenturen Zugang erhalten und wer nicht. Man will dies der Verwaltungsdelegation übertragen. Nicht mehr wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier würden entscheiden, welche Personen im Bundeshaus lobbyieren dürfen, für die wir auch die Verantwortung tragen, sondern es wäre die Verwaltungsdelegation. Wenn das so lukrativ ist, ich erinnere da an den Fall Markwalder, wo bei einem simplen Themenauftrag sage und schreibe 7000 Franken von Burson-Marsteller bezahlt wurden, so würde die Verwaltungsdelegation mit Anfragen für Zutritte von diesen Agenturen überschwemmt. Wen lässt sie also rein und wen nicht? Da ist der Knatsch vorprogrammiert. Willkür dominiert die Vergabe der Lobby-Badge-Zutritte.
2.[NB]Dann geht es um die Quantität: Wenn wir diese Ausweitung zulassen, so würde das Bundeshaus zum Bienenhaus der Lobbyisten. Schon heute haben 2562 Personen, davon über 400 Ex-Ratsmitglieder, einen Dauerzutritt zum Bundeshaus. Nicht zu vergessen sind die Tages-Badges. Das ist der zentrale Punkt: All jene, die nicht offenlegen wollen, für wen sie lobbyieren, brauchen lediglich einen Tages-Badge zu beantragen. Das Schlupfloch steht also sperrangelweit offen, die ganze Transparenzübung verpufft.
3.[NB]Ein offizieller Zugang autorisiert durch die Verwaltungsdelegation gäbe den Agenturen quasi ein Gütesiegel amtlich bewilligter Interessenvertreter. Wer dieses Zertifikat nicht hat, sieht sich eventuell sogar einem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt, was wiederum zu heiklen Fragen führen und Willkür und Wettbewerbsverzerrung Tür und Tor öffnen würde.
4.[NB]Wenn ein Organ wie die Verwaltungsdelegation über den Zutritt entscheidet, so müsste dieses bei einem Negativentscheid eine Verfügung erlassen, gegen die wiederum der Rechtsweg offenstünde. Würden dann bald das Bundesverwaltungsgericht oder sogar das Bundesgericht über Zugangsbadges entscheiden? Ist es das, was wir wollen?
5.[NB]Die Agenturlobbyisten, und das ist wirklich der zentrale Punkt, sind schon heute zahlreich im Bundeshaus vertreten. Wahrscheinlich sind es jene Interessenvertreter, die am häufigsten in diesen Gängen zugegen sind. Wieso sollten wir also gerade diesen ermöglichen, noch mehr Personen einzuschleusen? Ich habe es angetönt, gerade diese Zugangskategorie müsste man reduzieren und nicht ausdehnen.
Fazit: Die beiden Minderheitsanträge würden dazu führen, dass die einzelnen Organisationen noch mehr Lobbyisten ins Bundeshaus entsenden könnten als heute. Das war aber nie die Idee des Motionärs und Initianten dieser Vorlage. Das Ziel wäre also verfehlt.
Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen.