Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2018-12-12

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Die RK-NR und ihre Schwesterkommission, die RK-SR, beantragen Ihnen mit der parlamentarischen Initiative 18.464 die Erhöhung bei den Vollzeitstellen bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes und somit die Änderung der Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht. Genauer noch: Die Höchstzahl der Vollzeitstellen für die ordentlichen Richterinnen und Richter soll an diesem Gericht von 2 auf 3 erhöht werden.

Ausgelöst wurde diese Änderung der Verordnung durch zwei parlamentarische Initiativen, nämlich durch eine parlamentarische Initiative Schwander und eine des Sprechenden. Damit begegnet das Parlament den aktuellen Problemen am Bundesstrafgericht, nämlich: Erstens ist den Rekrutierungsproblemen für die ordentliche Stelle eines französischsprachigen Richters mit einem 100-Prozent-Pensum besser zu begegnen. Zweitens wird das Problem einer befürchteten Unterbesetzung der Berufungskammer und einer Überbelastung der Richterinnen und Richter an diesem Berufungsgericht zumindest vorerst gelöst.

Am 16. November 2018 wurde die parlamentarische Initiative eingereicht und am gleichen Datum von der RK-NR als dringlich erklärt. Am 27. November 2018 hat die RK-SR der parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission Folge gegeben, und zwar einstimmig. Am 29. November 2018 hat die RK-NR die Änderung der Verordnung gutgeheissen, und am 10. Dezember 2018 hat der Nationalrat die Vorlage mit 163 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen genehmigt.

Bereits vorgängig hat der Ständerat am 3. Dezember 2018 im Rahmen des Voranschlages 2019 einer Budgeterhöhung bei der Berufungskammer zugestimmt und den finanziellen Rahmen für diese Gesetzes- und Verordnungsänderung geschaffen. Am 11. Dezember 2018 hat die RK-SR den Entwurf zur Änderung der Verordnung gutgeheissen, dies ohne Gegenstimmen. Der Bundesrat hat den Entwurf zur Kenntnis genommen und stellt selbst keine gegenteiligen Anträge. Damit könnte diese Feuerwehrübung heute mit Ihrer Zustimmung abgeschlossen werden. In rekordverdächtigen 27 Tagen hätte damit unser Parlament sowohl die gesetzlichen als auch die finanziellen Grundlagen geschaffen, um dieser Situation an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes gerecht zu werden.

Das zeigt drei Dinge: Erstens ist die Angelegenheit unbestritten, zweitens kann das Parlament in der Schweiz sehr schnell auf solche Notsituationen reagieren, und drittens sollte sich der Berichterstatter kurzfassen.

Ich bitte Sie, dem Entwurf zuzustimmen.