Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der zweiten Runde der Differenzbereinigung zum Voranschlag 2019 sowie zum integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022. Der Nationalrat hat sich bei nicht weniger als sieben Differenzen dem Ständerat angeschlossen. Jetzt verbleiben noch zwei Differenzen bei zwei Bundesbeschlüssen. Sie betreffen die von der Finanzdelegation geforderte und von unserem Rat in der Erstberatung und Differenzbereinigung bis anhin beschlossene Aufstockung bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Die beiden Differenzen sind als gemeinsamer Antrag in zwei Bundesbeschlüssen aufgeführt, namentlich im Bundesbeschluss Ia im Zahlenteil und im Bundesbeschluss II über den Finanzplan.
Die Finanzkommission hat gestern im Anschluss an die Ständeratssitzung getagt. Eigentlich standen in Anbetracht der Tatsache, dass im Bundesbeschluss Ia bei Differenzen der tiefere Beitrag gilt, die Zeichen auf eine einvernehmliche Lösung während des Differenzbereinigungsverfahrens. Weil uns aber die Stärkung der Eidgenössischen Finanzkontrolle von zentraler Bedeutung erschien, haben wir gestern noch einmal deren Chef Michel Huissoud beigezogen. Es waren auch Vertreter der Finanzdelegation anwesend, die ja einstimmig beschlossen hatte, die Aufstockung sei zu machen; sie erachtet sie für notwendig. So hat sich letztlich die Überzeugung durchgesetzt, dass wir trotzdem noch einmal festhalten sollten.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat mit der Finanzdelegation zusammen die Bereiche aufgelistet, bei denen die Risiken heute unverantwortlich hoch sind. Am meisten Sorgen bereitet uns die IT-Sicherheit. Die Finanzkontrolle ist vom Gesetz her die einzige Behörde, die für die Durchführung von IT-Revisionen zuständig ist. Das kann sie heute nicht alleine machen. Weder das Informatiksteuerungsorgan des Bundes noch eine andere Instanz macht IT-Revisionen. Viele Leute erstellen Konzepte und erlassen Weisungen, aber nur die Eidgenössische Finanzkontrolle ist letztlich zuständig für deren Einhaltung. Erhält die Finanzkontrolle die notwendigen Ressourcen nicht, kann sie in diesem Bereich auch die entsprechenden Spezialisten nicht anstellen. Man könne, so hat uns Herr Huissoud glaubwürdig versichert, einen Subventionsprüfer nicht einfach in einen Netzwerkprüfer umwandeln. Insofern bliebe eine Lücke in diesem Bereich. Die IT-Prüfung müsse man heute und morgen machen und nicht erst in Zukunft.
Unter den 19 IKT-Schlüsselprojekten sind einige sehr komplexe Programme, wobei ich auf die Stichworte Dazit beim Zoll, Superb 23, ERP usw. verweise. Diese Schlüsselprojekte werden auch für die Finanzen in Zukunft entscheidend sein. Da meinen wir, es wäre schlecht, wenn wir die Ampeln hier auf Rot stellen würden. Wir sollten sie für die Projekte auf Grün belassen, aber auch die Eidgenössische Finanzkontrolle entsprechend stärken.
Noch eine Bemerkung: Wir wurden den Eindruck nicht ganz los, es handle sich um eine Strafaktion gegen die Eidgenössische Finanzkontrolle. Es wurde der Vergleich mit Pro Helvetia nach der Hirschhorn-Ausstellung hergestellt. Das liegt weit zurück, sollte sich aber nicht wiederholen. So sind wir letztlich einstimmig dem Antrag gefolgt, hier festzuhalten und damit auch das notwendige Zeichen zu setzen, die Finanzdelegation zu stärken, aber auch die Eidgenössische Finanzkontrolle mit den entsprechenden Mitteln zu versehen.
Ich bitte Sie, hier der eindeutigen Mehrheit Ihrer Kommission - 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung - zu folgen und an beiden Beschlüssen festzuhalten.