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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-12

Wortprotokoll

Es ist ein ganzer Strauss von Fragen, die Herr Ständerat Müller stellt. Man könnte natürlich zu jeder einzelnen Frage, zu jedem Land eine längere Diskussion führen. An dieser Stelle empfehle ich Ihnen, dass Sie das einmal in Ihrer Staatspolitischen Kommission im Detail anschauen. Doch ich kann Ihnen jetzt gerne zu den einzelnen Fragen bereits etwas sagen.

Zunächst eine grundsätzliche Aussage: Was gehört zu einer glaubwürdigen Asylpolitik? Zu einer glaubwürdigen Asylpolitik gehört, dass man Asylverfahren hat, die es zulassen, dass man Asylentscheide von guter Qualität fällen kann. Wir haben nun seit mehreren Jahren daran gearbeitet, dass Asylentscheide rasch und fair gefällt werden. Das ist die beste Voraussetzung dafür, dass Menschen, die bleiben können, weil sie schutzbedürftig sind, integriert werden können - das ist ja auch Ihr Anliegen - und dass Menschen, die nicht bleiben können, auch rasch wieder zurückkehren. Unsere Erfahrungen im Testbetrieb der letzten Jahre haben gezeigt: Wenn Asylverfahren rasch entschieden werden können, ist die Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr höher, als wenn die betreffenden Personen schon zwei, drei, vier oder gar fünf Jahre hier sind und deren Kinder vielleicht schon in die Schule gehen.

Mit der Beschleunigung der Asylverfahren haben wir, denke ich, auch im Bereich der Rückkehr letztlich die besten Voraussetzungen geschaffen, um eine Rückkehrpolitik zu haben, die ebenfalls glaubwürdig ist. Sie wissen, dass wir mit dem neuen Asylsystem in den einzelnen Asylverfahrenszentren bereits Rückkehrberatung anbieten; das ist dort vorhanden. Wenn also klarwird und der Rechtsvertreter, der ja ebenfalls ab dem ersten Tag dem Asylbewerber zur Verfügung steht, feststellt, dass die Wahrscheinlichkeit sehr tief ist, dass jemand schutzbedürftig ist, kommt sofort die Kontaktnahme mit der Rückkehrberatung zustande; dann beginnt man bereits, darüber nachzudenken.

Eine glaubwürdige und menschliche Asylpolitik heisst auch, dass Menschen, die zurückkehren müssen, die unser Land verlassen müssen, das wenn immer möglich auf dem freiwilligen Weg tun. Ich denke, das ist nicht nur schneller, einfacher und der Würde des Menschen besser entsprechend, sondern es ist auch viel kostengünstiger - einfach, um das auch einmal gesagt zu haben. Eine Ausschaffung ist etwas vom Teuersten, was es gibt. Wir machen das aber selbstverständlich auch, um die Zahlen bei der freiwilligen Rückkehr zu erhöhen: dass die Menschen sehen, wenn sie nicht freiwillig gehen, dann gibt es auch die Möglichkeit der zwangsweisen Rückführung.

Damit Sie Menschen zwangsweise in ein Land zurückführen können, brauchen Sie die Akzeptanz des Herkunftslandes, und die können wir nicht erzwingen. Wir können Anreize setzen, wir können Diskussionen führen. Ich erinnere Sie gerne an Nigeria - ich muss noch ein bisschen zurückschauen. Sie waren damals vielleicht noch nicht im Parlament. Das war das grosse Thema, Herr Ständerat Kuprecht erinnert sich. Warum haben wir die Nigerianer, die zu einem grossen Teil nicht schutzbedürftig waren, nicht zurückschicken können? Was haben wir gemacht? Wir haben mit Nigeria in langer Kleinarbeit, auch mit Migrationsdialogen, eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen. Darin inbegriffen war natürlich auch die Rückübernahme, der zwangsweise Vollzug - aber eben auch eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Nigeria hat selbst gigantische Migrationsprobleme. Wir sagten: Okay, ihr habt diese Probleme, wir haben ein anderes Problem, wir können uns austauschen, wir unterstützen euch - Bestandteil davon ist aber auch, dass ihr eure Staatsangehörigen zurücknehmt. Niemand spricht mehr über Nigerianer in der Schweiz, das Thema ist weg. Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit, eben auch im Bereich der Rückkehr, mit Nigeria.

Ein zweites Beispiel ist Tunesien, daran erinnern Sie sich wahrscheinlich noch: 2011, nach dem arabischen Frühling, kamen Hunderte, Tausende von Tunesiern, vor allem Männer, nach Europa und auch in die Schweiz. Die Rückführung war schwierig. Wir haben auch mit Tunesien eine enge, gute Zusammenarbeit aufgebaut, eine Migrationspartnerschaft. Das machen wir nicht mit allen Ländern, sondern nur dort, wo es möglich ist. Niemand spricht mehr über die Rückübernahme von Tunesiern. [PAGE 1028]

Ich glaube, was wir bewiesen haben, ist: Wenn es möglich ist, in einer guten Zusammenarbeit - ich kann Ihnen nachher noch etwas zu Europa sagen - mit einem entsprechenden Staat Vertrauen aufzubauen, hat man nachher im Rückkehrbereich auch die erwähnten Möglichkeiten. Aber einfach zu kommen und zu sagen: "Wir drücken euch das jetzt aufs Auge" - schauen Sie die europäischen Staaten an -, funktioniert nicht. Ich meine, die EU kann ja bei einem afrikanischen Staat noch ziemlich viel anderes in die Waagschale werfen als die Schweiz. Aber es funktioniert trotzdem nicht. Ich vergleiche: Die EU hat bis heute dreizehn Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen, die Schweiz mittlerweile 63. Wir haben in den letzten acht Jahren achtzehn neue Rückübernahmeabkommen abgeschlossen - achtzehn! -, während die EU insgesamt dreizehn Rückübernahmeabkommen hat. Ich glaube, es ist halt schon wichtig, dass Sie das auch vergleichen, dass Sie sehen, wie die Schweiz vorgeht und was uns Erfolg bringt. Zudem: Ein Rückübernahmeabkommen an sich ist noch kein Garant dafür, dass die Rückübernahme dann tatsächlich klappt.

Jetzt komme ich zu den einzelnen Staaten:

Wir haben mit Algerien ein Abkommen abgeschlossen, das gibt es seit 2006. Aber in diesem Abkommen gibt es keine Sonderflüge, das hat man nicht abgemacht. Das heisst, Algerien akzeptiert keine zwangsweisen Rückübernahmen. Jetzt können Sie sagen, wir könnten Algerien ein bisschen unter Druck setzen. Aber Entwicklungshilfe braucht Algerien von uns nicht, es ist ein reiches Land. Dann kann man mit der Visapolitik ein bisschen Druck machen. Ja, aber dann müssen Sie einfach noch mit dem Aussenminister und mit dem Wirtschaftsminister sprechen und schauen, ob wir vielleicht insgesamt grössere Interessen haben, dass speziellen Personen Visa gegeben werden können. Es kann nicht einfach nur das SEM sagen: Wir geben keine Visa mehr. Es ist am Schluss eine Interessenabwägung. Deshalb haben wir auch die IMZ-Struktur; das ist die internationale Migrationszusammenarbeit, in deren Rahmen das EDA, das WBF und das EJPD zusammen anschauen, wie wir unsere Politik gestalten könnten. Dann gibt es eben diese Interessenabwägung.

Wir haben ausgeführt, dass wir mit Algerien die Vollzugspendenzen in der Zwischenzeit doch halbiert haben. Sie sagen, das sei nicht genug. Ich sage Ihnen: Nennen Sie mir ein einziges europäisches Land, das das geschafft hat - okay, damit steht es eins zu eins. Schauen Sie, es ist eben eine Frage der Zusammenarbeit, und da braucht es sehr viel Geschick. Es gibt Länder, bei denen Sie mit Druck und Drohungen das Gegenteil von dem erreichen, was Sie allenfalls erreichen möchten.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir auch mit Irak punktuelle Fortschritte gemacht haben. Wir hatten im Juni 2017 den ersten Sonderflug nach Bagdad. Aber es sind jeweils sehr schwierige Verhandlungen. Dann haben wir auch die Situation - Sie haben sie angesprochen - mit den Irakern, die in Haft waren und jetzt aus der Strafanstalt herausgekommen sind, weil sie ihre Haftstrafe abgesessen haben. Wir können aufgrund des Non-Refoulement-Prinzips Personen nicht in ein Land zurückschicken, wenn ihnen dort Folter oder gar die Todesstrafe droht. Das war in diesem Rat, im Parlament, in der Schweiz zumindest bisher - und ich hoffe, das bleibt so - absolut unbestritten. Das Non-Refoulement-Prinzip ist eine der Grundlagen der Asylpolitik. Deshalb haben wir in solchen Situationen keine Möglichkeit, diese Personen zurückzuschicken.

Sie haben noch die Frage nach Eritrea gestellt. Sie kennen die Situation in Eritrea mittlerweile, glaube ich, auch gut. Es gibt jetzt eine Öffnung zwischen Äthiopien und Eritrea. Ich kann Ihnen sagen, dass die Weltgemeinschaft sich nichts sehnlicher wünscht, als dass diese Öffnung wirklich auch zu einer Veränderung der Situation in Eritrea führt. Die Schweiz - es ist konkret das EDA - führt, so gut es immer möglich ist, diese Gespräche, unternimmt diplomatische Bemühungen. Es gab jetzt kürzlich wieder eine gemischte Delegation aus dem EDA und dem EJPD, die in Eritrea war. Ich weiss nicht, vielleicht müssten Sie da einmal mitgehen. Wenn Sie dort hingehen und sagen: "Ich will jetzt zwangsweise Rückführungen durchführen können, sonst werde ich böse mit Ihnen", dann funktioniert das so einfach nicht.

Eritrea ist ein gutes Beispiel - das vielleicht noch abschliessend -, wir denken, dass wir Ihnen an diesem Beispiel vielleicht zeigen können, was mit Entwicklungszusammenarbeit bewirkt werden kann. Es gibt verschiedene Projekte; heute wird gerade über ein kleines, aber wichtiges Projekt berichtet, das die Schweiz im Bereich der Berufsbildung hat. Aber wenn Sie sehen, mit welchen Beträgen, mit welchem Angebot China bereit ist, in Eritrea zu investieren, muss ich Ihnen einfach sagen, dass die Schweiz nicht mithalten kann. Von daher werden wir - noch einmal - weiterhin mit all unseren Möglichkeiten alles für eine glaubwürdige Asylpolitik tun. Das heisst, dass eben Menschen, die nicht schutzbedürftig sind, unser Land verlassen müssen. Wir tun das so, dass es, wenn immer möglich, auf dem freiwilligen Weg geschieht. Und wir suchen die Zusammenarbeit mit den Staaten, damit diese Rückführungen auch möglich sind.

Ich möchte noch etwas zur Schutzquote sagen. Sie haben gesagt, diese sei 29 Prozent gewesen - ich weiss nicht mehr genau, es war 2011, glaube ich -, jetzt sei sie 60 Prozent. Ja, es war immer das Ziel, auch des Parlamentes, dass in unserem Land Menschen ins Asylverfahren kommen, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Wir wollen nicht ein Asylsystem, bei dem die grosse Mehrheit der Personen, die diese aufwendigen Asylverfahren durchlaufen, am Schluss trotzdem nicht schutzbedürftig ist. Was wir, glaube ich, in den letzten Jahren geschafft haben, ist, dass Personen, die ganz offensichtlich nicht schutzbedürftig sind, unser Land meiden, und zwar, weil sie wissen, dass in der Schweiz erstens die Verfahren - auch die Dublin-Verfahren - häufig so schnell gehen, dass sie keine Chance haben, sich hier zuerst mal ein bisschen niederzulassen, und dass wir zweitens eine konsequente Rückführungspolitik haben, dass sie sich bei uns nicht irgendwie aus dem System mogeln können. Deshalb meiden Personen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind, unser Land. Deshalb beträgt die Schutzquote jetzt 60 Prozent; denn es kommen mehrheitlich Personen in unser Asylsystem, die dann auch tatsächlich schutzbedürftig sind. Sie werden die Diskussion über diese Rückführungspolitik sicher weiterführen können. Ich finde, sie ist wichtig. Ich führe sie gerne, weil ich denke, dass sie Teil unserer Glaubwürdigkeit im Asylbereich ist.

Ich denke, wir dürfen auch sagen: Wir haben einiges erreicht. Aber es bleibt noch viel zu tun.