Müller Leo · Nationalrat · 2018-12-12
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, wir haben heute zwei Geschäfte zu behandeln, nämlich einerseits die Initiative "Mehr bezahlbare Wohnungen", das ist eine Volksinitiative, und andererseits den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement.
Wie der Bundesrat, so lehne auch ich persönlich diese Volksinitiative ab. Sie geht zu weit, sie greift zu stark ins Grundeigentum ein, der öffentlichen Hand sollen Vorkaufsrechte eingeräumt werden; wie gesagt, das geht zu weit. Die Mängel der Initiative werden aber durch den indirekten Gegenvorschlag behoben. Deshalb unterstütze ich den Bundesbeschluss für die Aufstockung dieses Rahmenkredites. Da auf diesen Bundesbeschluss in der Kommission mit einer knappen Mehrheit nicht eingetreten wurde, habe ich eine Minderheit gebildet und bitte Sie, diese Minderheit zu unterstützen.
Die Aufstockung des Fonds de Roulement soll um 250 Millionen Franken erfolgen, und zwar in einem Zeitraum von zehn Jahren, das heisst pro Jahr um rund 25 Millionen Franken. Es geht hier um einen Rahmenkredit, und wie bei allen anderen Rahmenkrediten wird dann jährlich über die effektive Erhöhung diskutiert, beraten und beschlossen, also in der Budgetberatung.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass diese Aufstockung sehr breit getragen wird. In der Vernehmlassung sind 47 zustimmende Stellungnahmen eingegangen, nur deren 11 waren ablehnend. Ebenso haben 24 Kantone - Sie haben es richtig gehört: 24 Kantone! - einer solchen Massnahme zugestimmt. Zugestimmt haben auch - das ist ganz zentral - der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband. Soeben haben Sie auch gehört, dass Ihnen unsere Finanzkommission beantragt, diese Aufstockung vorzunehmen. Wer für sich in Anspruch nimmt, auf eine weitverbreitete Meinung zu hören und darauf Rücksicht zu nehmen, muss jetzt auf diesen Bundesbeschluss eintreten.
Der Bundesrat hat in der Botschaft aufgezeigt, dass ein jährliches Manko von 20 bis 25 Millionen Franken besteht, und dieses soll deshalb mit der Aufstockung des Fonds de Roulement behoben werden. Es betrifft vor allem Wohnraum in urbanen Gebieten, in Agglomerationsgebieten und vorab für jüngere Personen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Lücke geschlossen wird. Es ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich nicht um eine Giesskannenmassnahme handelt, sondern um eine gezielt einsetzbare Massnahme.
Sie haben es vom Kommissionsberichterstatter der WAK gehört: Es gibt zwar Kantone, die gesetzliche Grundlagen für Fördermassnahmen haben, es gibt aber nur wenige Kantone, die effektiv Massnahmen eingeführt haben. Wir haben die Strukturen und die Abläufe auf eidgenössischer Ebene, wir haben ja diesen Fonds de Roulement bereits. Jetzt soll dieser aufgestockt werden, und es würde über die gleichen Strukturen und die gleichen Administrativmassnahmen einfach etwas mehr Umsatz getätigt. Das ist somit eine schlanke Massnahme, die gezielt eingesetzt werden kann.
Für unsere Minderheit ist es auch ganz wichtig, dass jetzt nicht die Fünfer-und-Weggli-Mentalität Einkehr hält. Für uns ist klar, dass die Initiative entweder zurückgezogen oder abgelehnt wird und dass nur dann der Fonds de Roulement aufgestockt wird. Beides gibt es für uns und auch für mich nicht. Es kann nicht sein, dass der Fonds de Roulement bedingungslos aufgestockt würde und dann die Initiative trotzdem zur Abstimmung käme und allenfalls noch angenommen würde.
Ein letztes Argument: Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass das Geld, das hier investiert würde, nicht ein A-fonds-perdu-Beitrag ist, sondern es ist eine Investition; es ist auch noch in der Bilanz des Bundes enthalten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diesen Bundesbeschluss einzutreten. [PAGE 2121]