Eberle Roland · Ständerat · 2018-12-12
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12
Wortprotokoll
Die SGK-SR hat an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2018 vier Motionen - alle zum Thema Kostendämpfung im Gesundheitswesen - behandelt. Ich habe vier erwähnt, obwohl nur drei zur Debatte stehen. Die Kommission hat eine Motion, die in diesem Kontext zu sehen ist, sistiert und wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmals darauf zurückkommen.
Der Präsident unseres Rates hat erwähnt, um welche drei Motionen es konkret geht: Das sind die Motion Brand 15.4231, "Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030", die Motion Humbel 17.3827, "Pilotversuche im KVG", und die Motion Humbel 17.3828, "Differenziertes Preisfestsetzungssystem für Arzneimittel".
Ich erlaube mir vier Vorbemerkungen:
1.[NB]Ich werde diese drei Vorstösse wie erwähnt gemeinsam als Paket erläutern. Wie der Präsident vorgeschlagen hat, werden wir dann separat darüber abstimmen.
2.[NB]Alle Vorstösse stehen in einem Kontext mit dem ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, welches der Bundesrat Mitte September 2018 in die Vernehmlassung geschickt hat. Diese Vernehmlassung dauert noch bis übermorgen, bis zum 14. Dezember 2018.
3.[NB]Der Nationalrat hat alle Motionen ausser der Motion der Schwesterkommission in der Wintersession 2017 angenommen.
4.[NB]Wir sind nach Artikel 87 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes rechtlich gehalten, diese Motionen innerhalb eines Jahres zu behandeln. Der Präsident der SGK-SR hat diese Vorstösse deshalb für die Oktobersitzung traktandiert, im Wissen um das Dilemma, dass noch eine thematisch eng damit verknüpfte Vernehmlassung des Bundesrates läuft, dass der Bundesrat gewisse Anträge stellt, dass die Vernehmlassungsergebnisse noch nicht bekannt sind und dass insbesondere ein Thema, nämlich dasjenige eines differenzierten Preisfestsetzungssystems für Arzneimittel, politisch sehr umstritten ist.
Ich komme zur Motion Brand 15.4231, "Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030". Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, der Nationalrat hat sie mit 129 zu 52 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Die Motion datiert aus dem Jahre 2015, wurde allerdings erst in der Wintersession 2017 vom Nationalrat behandelt. Sie möchte, dass der Bundesrat einen Bericht und Masterplan mit verschiedenen Schwerpunkten vorlegt, insbesondere soll dieser konkrete Massnahmen bezüglich Effizienzgewinnen, Mengenausweitung, Stärkung der Eigenverantwortung und Behebung der aktuellen Fehlanreize bei den Finanzströmen beinhalten.
Im Oktober letzten Jahres wurde dem Bundesrat ein Expertenbericht Diener zu Kostendämpfungsmassnahmen bei der OKP unterbreitet. Gestützt auf diesen Bericht hat der Bundesrat im März dieses Jahres ein Massnahmenprogramm erlassen, das aufzeigt, wie man vorgehen will. Das erste Paket ist bereits in der Vernehmlassung - ich habe es erwähnt. Der Bundesrat hielt damals schon fest, dass er nicht nur die Strategie Gesundheit 2020 verabschiedet, sondern auch schon in den verschiedensten Bereichen Vorschläge unterbreitet hat. In diesem Sinn braucht es nach seiner Meinung keinen zusätzlichen Masterplan: Die Motion ist mit dem Expertenbericht und insbesondere mit der Verabschiedung des Programms zum grössten Teil bereits erfüllt. Der Bundesrat beantragt wie gesagt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat sie mit 129 zu 52 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Bei der Beratung der Motion Brand ist unsere Kommission einhellig zum Schluss gekommen, dass das berechtigte Anliegen des Motionärs aus dem Jahre 2015 durch die Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates abgebildet wurde und sich damit aus prozessökonomischer Sicht kein weiterer parlamentarischer Auftrag zur gleichen Sache rechtfertigt.
Zum gleichen Schluss mit gleicher Argumentation kommt die SGK-SR in Bezug auf die beiden Motionen Humbel 17.3827, "Pilotversuche im KVG", sowie 17.3828, "Differenziertes Preisfestsetzungssystem für Arzneimittel". Die beiden spezifischen Anliegen der Motionärin, nämlich die Schaffung eines Versuchsartikels sowie ein differenziertes Preisfestsetzungssystem, wurden ins Massnahmenpaket des Bundesrates ebenfalls aufgenommen.
Die Kommission hat sich auch mit der Frage nach den konkreten Inhalten der beiden in die Vernehmlassung geschickten Massnahmenpakete auseinandergesetzt. Das [PAGE 1032] erste Paket beinhaltet den Gesetzgebungsbedarf. Der Bundesrat sieht hier den Experimentierartikel, das Referenzpreissystem und diverse Massnahmen im Bereich der Tarife vor. In einem zweiten Paket, das bis Ende 2019 vorgesehen ist, sind die restlichen Massnahmen in den Bereichen der Arzneimittel, der Zielvorgaben und der Transparenz vorgesehen. Nach Beurteilung der Kommission sind die Motionsinhalte heute alle bereits Gegenstand von Programmen, Plänen, Vernehmlassungen und Massnahmenpaketen, welche unterwegs sind.
Mit dieser Feststellung kommt die SGK-SR einhellig zum Schluss, Ihnen auch die beiden Motionen Humbel zur Ablehnung zu empfehlen, weil das Anliegen bereits in Arbeit ist.
Noch ein Wort zur Motion SGK-NR 18.3387, "Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen": Diese Motion ist die neueste Motion in diesem Zusammenhang. Die Thematik der koordinierten Versorgung ist zwar ebenfalls im Kostendämpfungsprogramm aufgeführt, und es ist gemäss Aussagen der Verwaltung vorgesehen, dieses Thema auf das nächste Jahr hin konkret aufzunehmen. Die entsprechenden Vorschläge, wie sie im Expertenbericht beschrieben sind und wie sie auch sonst auf dem Tisch liegen, sind allerdings noch nicht so konkret, wie sie in der Motion SGK-NR vorgesehen sind. Aufgrund dieser Sachlage hat die SGK-SR diese Motion sistiert, um die Konkretisierung durch den Bundesrat abzuwarten.
Abschliessend bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, die Motion Brand 15.4231, "Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030", abzulehnen, die Motion Humbel 17.3827, "Pilotversuche im KVG", abzulehnen und die Motion Humbel 17.3828, "Differenziertes Preisfestsetzungssystem für Arzneimittel", ebenfalls abzulehnen.