Hausammann Markus · Nationalrat · 2018-12-12
Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12
Wortprotokoll
Ich lege Ihnen eingangs meine Interessenbindungen offen: Ich bin praktizierender Landwirt, Stiftungsratsmitglied des Forschungsinstituts für biologischen Landbau und Mitglied diverser Beiräte und Foren von Agroscope. Ich vertrete heute die Finanzkommission.
Wir alle sind am 30. November 2018 vom Grundsatzentscheid des Bundesrates zur Standortstrategie von Agroscope überrascht worden. Er hat damit dem heutigen Entscheid des Nationalrates aus uns nicht bekannten Gründen vorgegriffen. Umso wichtiger erscheint mir heute die Behandlung der Motion hier im Rat, damit wir dem Vorsteher des WBF die Überlegungen des Parlamentes für die anstehende Ausarbeitung des Detailkonzepts und des Umsetzungsplans mit auf den Weg geben können.
Zur Geschichte: An seiner Klausursitzung vom 8. November 2017 zum Thema strukturelle Reformen hat der Bundesrat das WBF beauftragt, ihm ein Reformprojekt für Agroscope zu unterbreiten mit dem Ziel, Einsparungen in der Höhe von 20 Prozent des Funktionsaufwandes - das wären etwa 40 Millionen Franken - zu realisieren. Am 9. März 2018 informierte der Vorsteher des WBF den Bundesrat und die Öffentlichkeit über den Stand der Vorarbeiten. Agroscope, heute bestehend aus Anstalten an zehn dezentralen Standorten, sollte innerhalb von zehn Jahren an einem einzigen Campus-Standort in Posieux konzentriert und damit zentralisiert werden. Daneben waren nur noch kleine Versuchsstationen, sogenannte Satelliten, geplant. Es folgten lebhafte Diskussionen im Parlament mit vielen Vorstössen.
Die für die Geschäfte des WBF zuständige Subkommission 2 der Finanzkommission nahm die geplante Strukturreform zum Anlass, um breite Anhörungen mit den betroffenen Stakeholdern durchzuführen. Am 28. und 29. August 2018 hörte sie an den Agroscope-Standorten in Posieux und Changins die Personalkommission von Agroscope, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren und fünf Standortkantone - Freiburg, Thurgau, Waadt, Wallis und Zürich -, die Standortgemeinde Nyon, zwei Hochschulen, jene von Grangeneuve und Changins, das WBF, das Bundesamt für Bauten und Logistik sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle an. Schliesslich diskutierte sie ihre Schlussfolgerungen am 10.[NB]Oktober im Beisein des Vorstehers des WBF.
Die Anhörungen der betroffenen Akteure mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen haben gezeigt, dass der Status quo nicht zukunftsträchtig ist, und zwar unabhängig vom Sparauftrag: Zu viel Geld wird in Infrastruktur statt in Forschung investiert. Für zukünftige Herausforderungen verfügt die landwirtschaftliche Forschung über zu wenig Handlungsspielraum, und beim direkten Wissens- und Technologietransfer in die Praxis besteht erhebliches Verbesserungspotenzial. Vor diesem Hintergrund reichte Ihre Finanzkommission am 12. Oktober 2018 die beiden heute zu behandelnden Kommissionsmotionen ein, welche in ein Gesamtkonzept mit vier Elementen eingebunden sind.
Mit der Motion 18.4087 soll der Bundesrat beauftragt werden, die Höhe der Sparvorgabe zu überprüfen und sie in eine Effizienzvorgabe umzuwandeln. Dieser Effizienzgewinn soll als Investition für die Modernisierung und Effizienzsteigerung bei Agroscope eingesetzt werden. In Einklang mit der generellen Entwicklung der Bundesmittel zuhanden von Forschungs-[NB]und Innovationsinstitutionen des Bundes soll der Bundesrat die Angemessenheit des Agrarforschungsbudgets im Hinblick auf die Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Klima überprüfen.
Mit der Motion 18.4088 soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Strategie zur Stärkung von Agroscope auszuarbeiten. Bezüglich der Struktur ist ein Konzept mit einem zentralen Forschungscampus, mit je einem regionalen Forschungszentrum in der Deutsch- und in der Westschweiz und mit dezentralen Forschungsstationen zu prüfen - ich betone: zu prüfen. Die vom Bundesrat ursprünglich vorgesehene Zentralisierung und Konzentration auf einen Standort in Posieux ist aus Sicht der Finanzkommission nicht zielführend. Die Forscher wären noch mehr auf sich selber fixiert, und der Austausch mit den Stakeholdern, insbesondere der praktizierenden Landwirtschaft, würde durch längere Wege und sprachliche Hürden erschwert.
Diese Nachteile könnten durch zwei regionale Forschungszentren aufgefangen werden. Die vorgeschlagene Variante würde es zudem ermöglichen, bereits getätigte Investitionen zu amortisieren und die Vernetzung mit den Forschungsstandorten im Raum Zürich - zum Beispiel ETH und Agrovet-Strickhof - sowie im benachbarten deutschsprachigen Raum sicherzustellen. Auch diese Variante würde gemäss Auskunft des WBF eine signifikante Effizienzsteigerung ermöglichen, welche es erlaubte, den aktuellen Herausforderungen der landwirtschaftlichen Forschung zu begegnen.
Entgegen dem bundesrätlichen Grundsatzentscheid nennt die Motion Ihrer Finanzkommission aber bewusst keine möglichen Standorte. Der Finanzkommission ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Standortkantone und -gemeinden, welche sich als Standorte bewerben, die Sicherung der Fläche für notwendige Infrastrukturbauten und die Sicherung geeigneter Versuchsflächen langfristig nachweisen müssen. Letztlich sollen für die Standortentscheide auch weitere objektive Kriterien massgebend sein. Ihre Finanzkommission sieht in einem entsprechenden Wettbewerb unter den Standorten durchaus Vorteile.
Weiter befasste sich die Finanzkommission mit der Motion Häberli-Koller 18.3404, "Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit", die vom Ständerat am 25. September 2018 mit 34 zu 9 Stimmen angenommen wurde. Die Finanzkommission beschloss, die Vorberatung der Motion bis im ersten Quartal 2019 auszusetzen.
Parallel dazu beauftragte sie das WBF, die Vor- und Nachteile sowie die verschiedenen Varianten einer Auslagerung von Agroscope im Rahmen eines Berichtes zuhanden der Kommission bis Ende 2018 zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde das WBF explizit angewiesen, uns über die verschiedenen Governance-Modelle zu berichten und sicherzustellen, dass der produktive Agrarsektor, die betroffenen Bundesämter - insbesondere BLV und Bafu - und andere landwirtschaftliche Forschungseinrichtungen in den zuständigen Führungsgremien vertreten sind. Inzwischen liegt den Mitgliedern der Finanzkommission ein entsprechender Bericht vor. Ich lade deshalb Herrn Bundesrat Schneider-Ammann herzlich ein, dazu ebenfalls kurz Stellung zu nehmen, damit dem Gesamtkonzept der Finanzkommission Genüge getan werden kann.
Gestützt auf meine bisherigen Informationen zu Agroscope und auf einen Besuch beim Bundesamt für Wohnungswesen will die Finanzkommission als letztes Element den Bundesrat mit der Motion 18.4089 beauftragen, die Grundlagen und die Praxis für die Berechnung der Bau- und Mietkosten bei Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten derart anzupassen, dass sie den ortsüblichen Preisen entsprechen. Über diese Motion befinden wir jedoch ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, unseren beiden Kommissionsmotionen zuzustimmen.