Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-12-12
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-12-12
Wortprotokoll
Zu Beginn dieser Session haben wir das beschlossen, was wir hier jahrelang als Provisorium verlängert haben: den sogenannten Ärztestopp. Jetzt haben wir die Möglichkeit, mit einer KVG-Revision eine dauerhafte Lösung zu verankern, die dringend notwendig ist. Wir sind überzeugt, dass es sich lohnt, diese Vorlage ohne grosse Veränderungen gutzuheissen. Die Verlängerung des Provisoriums von vorletzter Woche gibt uns auch die Möglichkeit, diese Vorlage vor dem Hintergrund von Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie von Efas - also von anderen wichtigen Geschäften - zu diskutieren und das Ganze so in einen Kontext zu bringen.
Entscheidend ist, dass die Kantone ein Instrument erhalten, das griffig und dauerhaft ist. Es geht darum, dass sie die Überversorgung im Gesundheitswesen bekämpfen können. Das zweite Element - ein wesentliches Element, das es zu unterstützen gilt - ist die Festlegung der Höchstzahl an Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich durch die Kantone. Schlussendlich, als dritter wichtiger Punkt, geht es um Qualitätsanforderungen an die Ärzte. Diese nun dauerhafte Lösung, wie sie hier vom Bundesrat vorgeschlagen wird und wie sie die Kommission auch vorschlägt, bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung Efas.
Im Bereich der Qualitätsanforderungen unterstützt die BDP-Fraktion beide Stossrichtungen: Zum einen unterstützen wir die Stossrichtung, bei der es um die Dauer der Ausübung einer Spitaltätigkeit an einer anerkannten Weiterbildungsstätte geht; zum andern unterstützen wir auch die Anforderungen, bei denen es um die Sprachkompetenzen der Ärzte geht. Ebenfalls positiv zu werten in dieser Vorlage ist die Regelung der Höchstzahlen durch die Kantone sowie die moderate Lockerung des Vertragszwangs - so es denn nötig sein sollte - in der vorgeschlagenen Form.
Was die einzelnen Minderheits- und Mehrheitsanträge anbelangt, unterstützt die BDP-Fraktion überall die Position der Mehrheit, mit einer Ausnahme. Dabei handelt es sich um Artikel 37, wo es darum geht, wie die Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte bezüglich ihrer Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten Ausbildungsstätte geregelt sind. Wir unterstützen hier die Minderheit, weil wir überzeugt sind, dass es sehr wohl entscheidend ist, ob jemand eben noch ein drittes Jahr in einem Grundversorgungsspital tätig ist oder ob er bzw. sie eben das dritte Jahr an einer Ausbildungsstätte im Fachbereich mit der nötigen Qualität absolvieren kann.
Wenn wir hier die Mehrheitslösung akzeptieren, müssen wir uns einfach vergegenwärtigen, dass es durchaus möglich ist, dass Ärztinnen und Ärzte in ihren Fachgebieten schlicht nicht gefordert werden und sich nicht weiterbilden können, wenn sie das Ausbildungsjahr in einem kleinen Spital, das zwar auf der Grundversorgerliste ist, aber eben nicht alle Spezifitäten anbietet, absolvieren. Es ist zwingend notwendig, dass die ganzen drei Jahre an einer anerkannten Ausbildungsstätte geleistet werden.
Das ist der einzige Punkt, bei dem wir eine Minderheit unterstützen. Wir bitten Sie, in allen anderen Punkten dieser Vorlage die Mehrheit zu unterstützen. Ich werde mich demgemäss nicht mehr zu den einzelnen Minderheiten und Mehrheiten äussern.