Lexipedia

Graf Maya · Nationalrat · 2018-12-12

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Für die grüne Fraktion ist der Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Grundversorgung der zentrale Punkt der Gesundheitspolitik. Dazu gehört eine Stärkung der Grundversorgung durch Hausärztinnen und Hausärzte.

Heute müssen wir über eine kantonale Kostensteuerung sprechen. Dabei ist zu bemerken, dass, wie eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zeigt, nach dem Auslaufen des Zulassungsstopps im Januar 2012 bis Juni 2013 eine starke Zunahme von Spezialmedizinpraxen in der Schweiz stattfand. In diesem Zeitraum ohne Zulassungsstopp betrug die Zunahme durchschnittlich 6,1 Prozent. Die Zahl der Grundversorgerinnen und Grundversorger blieb dagegen relativ stabil. Dies möchte ich gerne als Vorbemerkung anbringen. Ich komme nun auf die Vorlage zu sprechen.

Die grüne Fraktion wird auf diese Teilrevision des KVG eintreten. Sie unterstützt grundsätzlich die Steuerung der Zulassung von Leistungserbringern. Mit dieser Gesetzesrevision wird nach über sechzehn Jahren die immer wieder befristete und verlängerte Steuerung der Anzahl Ärzte und Ärztinnen, die im ambulanten Bereich Leistungen erbringen, endlich definitiv im KVG geregelt. Dabei soll das KVG so ergänzt werden, dass die qualitativen Anforderungen, insbesondere jene an die Aus- und Weiterbildung der Leistungserbringer, erhöht und dass den Kantonen auf Dauer wirksame Instrumente zur Kontrolle des Leistungsangebotes zur Verfügung gestellt werden. Die grüne Fraktion ist wie die Mehrheit der nationalrätlichen SGK der Meinung, dass es dazu kein Prüfungsverfahren braucht, wie es der Bundesrat in Artikel 37 vorschlägt, sondern die Praxis: Man muss sich in praktischer Tätigkeit auf dem eigenen Fachgebiet mit dem schweizerischen Gesundheitssystem vertraut machen - und die Sprachkompetenz ist wichtig.

Zuletzt muss es praktikabel und auch umsetzbar sein. Die grüne Fraktion wird bei Artikel 37 Absatz 1 daher der Minderheit Humbel folgen, die beantragt, dass die genannten Leistungserbringer mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen [PAGE 2158] Weiterbildungsstätte gearbeitet haben und über die notwendigen Sprachkompetenzen verfügen müssen.

In Artikel 55a geht es dann um die Bedingungen für eine Beschränkung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich Leistungen erbringen. Mit der Streichung der Kann-Formulierung durch die Mehrheit bei Absatz 1 sind wir einverstanden. Nicht einverstanden sind wir mit der Mehrheit bei Absatz 1bis dieses Artikels. Wir halten es für falsch, die Möglichkeit der Aufhebung des Vertragszwangs in diese Gesetzesrevision zu schreiben. Das wäre ein Tabubruch.

Ebenso unverständlich ist es, dass die Mehrheit bei den Übergangsbestimmungen die Inkraftsetzung dieser KVG-Revision mit der Inkraftsetzung der Efas-Vorlage verknüpfen will. Die beiden Vorlagen sollten aus unserer Sicht nicht voneinander abhängig gemacht werden, zumal die Efas-Vorlage sehr umstritten ist und es lange Diskussionen geben wird. Leider ist diese Verknüpfungsabsicht auch der Grund, warum die Bundesratsvorlage zum sogenannten Ärztestopp nun nicht fristgerecht beraten werden kann. Daher kann die vorliegende KVG-Revision zur Zulassung der Leistungserbringer nun auch nicht auf den 1. Juni 2019 in Kraft treten. Das Parlament musste - wir mussten das Anfang Session machen - mit der parlamentarischen Initiative 18.440 erneut einer Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte nach Artikel 55a zustimmen. Wir bedauern diese erneute Verzögerung einer definitiven Lösung sehr.

Die grüne Fraktion wird das Ende der Beratungen und die Beschlüsse abwarten und dann entscheiden, ob sie der Vorlage zustimmen kann oder ob sie sie ablehnt. Ich werde mich zu den einzelnen Minderheiten nicht mehr melden.