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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-12-13

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-12-13

Wortprotokoll

Die Bundesversammlung hat 1991 als expliziten Beitrag des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft etwas von bleibendem Wert für die kommenden Generationen schaffen wollen. Sie hat dazu, zunächst für zehn Jahre, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften eingerichtet, den Fonds Landschaft Schweiz, diesen mit 50 Millionen Franken dotiert und ganz bewusst als von der Bundesverwaltung losgelöstes Förderinstrument ausgestaltet. Der Fonds kommt grundsätzlich dort zum Tragen, wo direkt oder indirekt die Erhaltung, Pflege oder Wiederherstellung naturnaher Landschaften oder einzelner Natur- und Kulturelemente bezweckt wird.

Weil sich der Fonds Landschaft Schweiz bewährt hat, haben die eidgenössischen Räte die Rechtsgrundlagen mittlerweile zweimal um je zehn Jahre verlängert und entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt. Dank diesen dreifachen Parlamentsbeschlüssen und freiwilligen Beiträgen von Kantonen, Gemeinden und Privaten hat der Fonds Landschaft Schweiz bis heute rund 145 Millionen Franken für mehr als 2500 lokale und regionale Projekte in allen Landesgegenden einsetzen können. Damit konnten Investitionen in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken in die Schönheit und in den ökologischen Wert schweizerischer Kulturlandschaften ausgelöst und mitfinanziert werden. Mit der Unterstützung des Fonds Landschaft Schweiz wurden und werden beispielsweise landschaftsprägende Trockenmauern im Jura und im Berggebiet erneuert, verwilderte Kastanienselven im Tessin wiederhergerichtet, Suonen im Wallis instand gestellt oder Alleen gepflanzt.

Die Rechtsgrundlage des Fonds Landschaft Schweiz, der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften, ist bis zum 31. Juli 2021 befristet. Die bereitgestellten Bundesmittel werden bis dann aufgebraucht sein.

Das Parlament ist somit aufgerufen zu entscheiden, wie es mit seinem Werk aus dem Jubiläumsjahr 1991 weitergehen soll. Die UREK-SR hat sich mit dieser Frage befasst. Sie ist zum Schluss gekommen, dass dieses Instrument für weitere zehn Jahre weitergeführt werden soll. Sie hat eine parlamentarische Initiative lanciert, welcher auch die UREK-NR Folge gegeben hat. In der Folge wurde ein entsprechender Erlass ausgearbeitet, welchen wir heute dem Rat zur Genehmigung unterbreiten.

Die Kantone haben die Frage der Weiterführung des Fonds im Rahmen der 2015 durchgeführten Vorkonsultation zum damaligen Entwurf für einen Aktionsplan Biodiversität beantwortet. Während sie andere Vorhaben des damaligen Aktionsplans zum Teil kritisch beurteilten, haben sich die Kantone praktisch einhellig für die Weiterführung des Fonds Landschaft Schweiz und für eine ausreichende Dotierung mit finanziellen Mitteln ausgesprochen.

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Verlängerung ab. Dies hat er auch bei den letzten beiden Verlängerungen so gehalten. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, der Fonds leiste hervorragende Arbeit. Er leiste einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften und ergänze wirkungsvoll die Instrumente des Bundes. Er erfülle seine Aufgabe unbürokratisch, setze die Mittel effizient ein und fördere die Bereitschaft zur Selbsthilfe. Er leiste einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in wirtschaftlich eher schwachen Regionen - kurz, sein Leistungsausweis sei beeindruckend. Schöner hätten auch wir es nicht sagen können!

Aus ordnungspolitischen Gründen möchte der Bundesrat jedoch keine weiteren Einlagen in den Fonds leisten. Sollte das Parlament jedoch auf einer Weiterführung des Fonds beharren, beantragt der Bundesrat, dass die Vorlage mit einer rechtlichen Grundlage für einen Anschluss des Fonds an die Bundestresorerie ergänzt wird. Zudem solle der Bundesbeschluss - eine Erlassform, die es gemäss Artikel 163 der Verfassung nicht mehr gibt - in ein Bundesgesetz umgewandelt werden.

Die Kommission hat entschieden, die beiden Anträge des Bundesrates - Anschluss an die Bundestresorerie und Umwandlung in ein Bundesgesetz - umzusetzen, am Grundsatz [PAGE 1056] der Weiterführung des Fonds aber festzuhalten. Sie ist der Meinung, dass bei einem Verzicht auf eine Weiterführung des Fonds Landschaft Schweiz ein einzigartiges Förderinstrument verlorenginge.

Im Unterschied zu anderen Instrumenten, die flächendeckend und top-down wirken, fördert der Fonds Landschaft Schweiz gezielt auf Gesuch hin ausschliesslich freiwillige Bemühungen von unten. Er unterstützt unbürokratisch Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Gemeinwesen, die einen Mehrwert in der Landschaft schaffen wollen. Viele Stiftungen und Institutionen - und das war auch ein entscheidendes Argument - stützen ihre Beurteilung, ob sie mitfinanzieren, auf ein Engagement des Fonds ab. Die Arbeitsgruppe von National- und Ständerat, welche die Fonds-Idee damals erarbeitete, schrieb 1990, dass die durch die bauliche und landwirtschaftliche Tätigkeit geprägte Schweizer Kulturlandschaft einem Zerfallsprozess ausgesetzt sei, der sich dramatisch beschleunigt habe. Durch das Wirken des Fonds konnte das eine oder andere gerettet oder wiederhergestellt werden. Hingegen hat sich an der Entwicklung, wie sie damals unsere Vorgängerinnen und Vorgänger geschildert haben, leider nichts geändert. Insofern ist die Notwendigkeit eines solchen Instrumentes nach wie vor gegeben.

Ich bitte Sie daher, dem einstimmigen Antrag der Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

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