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Graber Konrad · Ständerat · 2018-12-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen festhalten, dass auch mir viel an einer unabhängigen Finma liegt. Ich glaube, das ist zentral. Da widerspricht auch nicht die Minderheit, die ihren Antrag zurückgezogen hat, der Mehrheit, die ihren Antrag zur Annahme dieser Motion aufrechterhält.

Ich habe selber im Dezember 2012 das Postulat 12.4095, "Externe und unabhängige Beurteilung der Finma", eingereicht. Ich habe darin 17 Punkte mit Fragen aufgeführt, die damals kritisch diskutiert wurden. Meine Absicht war es, extern beurteilen zu lassen, ob diese Kritik zutrifft oder nicht. Der Bundesrat hat dann einen Bericht in Auftrag gegeben. Er wollte zwar ursprünglich nichts von diesem Postulat wissen. Es wurde gegen den Willen des Bundesrates überwiesen.

Der Bericht in Erfüllung des Postulates datiert vom 18. Dezember 2014. Bereits damals haben wir ähnliche Fragen diskutiert. Beispielsweise fand sich unter Ziffer 3 meines Postulates die Frage, die ich eben extern beurteilen lassen wollte: "Sind die internen Prozesse der Finma klar geregelt (beispielsweise für Mitteilungen, Rundschreiben, Diskussionspapiere, FAQ usw., welche faktisch rechtsetzenden Charakter besitzen)? Welches ist die Rolle der Finma im gesetzgeberischen Prozess? Kann und soll die Finma gesetzgeberische Initiativen ergreifen (z. B. Vertriebsbericht)?" Letzteres war damals ein Stein des Anstosses.

Dieser Bericht war sehr umfangreich. Ich denke, man könnte ihn auch heute wieder konsultieren. Man könnte zu diesem Bericht auch ein Update in Auftrag geben, weil sich die Fragen wiederholen.

Bei der Abschreibung des Postulates hat der Bundesrat im Bericht, den wir damals auch in der zuständigen Kommission behandelt haben, Folgendes geschrieben: "Die Überprüfung der Regulierungstätigkeit der Finma hat insbesondere ergeben, dass die Finma die Regulierungsgrundsätze beachtet. Die von der Branche zuweilen geäusserte Besorgnis, dass Verordnungen und Rundschreiben der Finma durch das übergeordnete Gesetzes- oder Verordnungsrecht nicht gedeckt seien, hat sich nur in Einzelfällen bestätigt. Was die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der Finma verwendeten Kommunikationsinstrumente betrifft, konnte zwar kein systematisches Fehlverhalten der Finma festgestellt werden. Die Prüfung hat jedoch ergeben" - und das ist jetzt wichtig -, "dass Kommunikationsinstrumente vereinzelt als[NB]rechtsetzendes Instrument verwendet werden. Der Bundesrat empfiehlt der Finma deshalb, diese Instrumente [PAGE 1071] zurückhaltend und ausschliesslich zum Zweck der Kommunikation einzusetzen." (BBl 2015 3127) Da stehen wir jetzt heute.

Auch ich bin der Auffassung, wir sollten hier nicht gesetzgeberisch aktiv werden. Aber wenn diese Empfehlung des Bundesrates ganz offensichtlich nicht gefruchtet hat, dann - so denke ich - ist die normale Konsequenz, dass der Bundesrat jetzt hier auf die Verordnungsebene geht und auch ein Zeichen setzt, dass er will, dass sich die Finma z. B. in Rundschreiben vom Charakter her nicht gesetzgeberisch verhält.