Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-13
Wortprotokoll
Ich möchte hier einige Gedanken anschliessen und die Gelegenheit dieser Motion wahrnehmen, um auf einige Entwicklungen der Finma-Tätigkeit hinzuweisen, und zwar im Bereich des Kleinbankenregimes. Ich lege hier auch offen, dass ich Verwaltungsratspräsident einer solchen kleinen Bank bin, die in die Kategorie 5 fällt.
Die Regionalbanken begrüssen die Bemühungen der Finma, kleinen Banken regulatorische Vereinfachungen zuzugestehen, sofern sie Kriterien übererfüllen, die zur Systemstabilität beitragen. Es läuft jetzt ja ein Projekt. An diesem laufenden Pilotprojekt nehmen zwei Dutzend Regionalbanken teil, womit man auf einen hohen Zuspruch für ein solches Regime schliessen kann. Nun wird im Hinblick auf das definitive Regime an den Teilnahmekriterien herumgeschraubt, sodass der potenzielle Teilnehmerkreis signifikant reduziert wird. Zum Beispiel soll bezüglich Leverage Ratio ein filigraner Unterschied zwischen Banken der Kategorie 4 und der Kategorie 5 festgelegt werden. Der Schwellenwert für die kleinsten Banken würde dann bei einer Leverage Ratio von 8 Prozent liegen, für die nächste Kategorie, also die Kategorie 4, bei 9 Prozent.
Man fragt sich, was solche Regulierungen überhaupt für einen Sinn haben und ob das tatsächlich dem System dient, denn sehen Sie: Viel relevanter als die Leverage Ratio ist letzten Endes die Frage, welche Geschäftstätigkeit eine Bank ausführt. Es kommt doch darauf an, ob es sich um eine Hypothekarbank mit relativ abschätzbaren Risiken handelt, um eine Bank mit dem Modell einer Universalbank oder um eine, die vor allem Investmentbanking oder meinetwegen auch reine Vermögensverwaltung betreibt. Man kann doch diese Banken an sich schon nicht über einen Leisten schlagen. Dieses Mikromanagement im Bereich von knapp 4 Prozent der Gesamtbilanzsumme, die die Regionalbanken im Schweizer Finanzmarkt ausmachen, kann keinen signifikanten Einfluss auf die Systemstabilität haben. Wenn gutgemeinte, dosierte Massnahmen der einen Behörde durch Interventionen der anderen Behörde verwässert werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das ganze Projekt als ein Schlag ins Wasser erweist. Das würde ich bedauern.
Noch ein Wort zu den Argumenten, die hier aufgetaucht sind: Ja, wir wollen alle, dass die Finma eine unabhängige Behörde ist; das ist absolut wichtig für ihre Glaubwürdigkeit. Kollege Levrat, aber gerade für diese Unabhängigkeit braucht es auch eine saubere Gewaltentrennung. Die Finma hat beispielsweise ein ausführliches Regelwerk im Bereich der Corporate Governance erlassen. Nun kann man sich fragen, ob die Corporate Governance bei der Finma eingehalten wird. Sie macht ja immer wieder Vorgaben mit Gesetzescharakter. Pirmin Bischof hat zu Recht von den generell-abstrakten Normen gesprochen, die für alle gelten. Diese Normen werden von der Finma erlassen, also hat die Finma hier irgendwo einen rechtsetzenden Charakter. Die gleiche Behörde kontrolliert dann auch, ob das richtig umgesetzt wird.
Jetzt frage ich, ob die Finma in der Kontrolltätigkeit ganz unabhängig ist. Sie will ja, dass das System, das sie implementiert, auch gut funktioniert. Oder sie bezieht Stellung, ob Verwaltungsräte geeignet sind. Das mag gut und recht sein, aber ist das wirklich die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht? Wer trägt am Schluss die Verantwortung, wenn die Finma grünes Licht für die Ernennung eines Verwaltungsratsmitglieds gibt, das dann vollständig versagt? Das ist jetzt nur ein kleines Beispiel, ich will nicht übertreiben. Es ist jedenfalls ein bisschen komisch, wenn sie selber Bestimmungen erlässt. Eigentlich wäre die Aufgabe der Finma, die vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze und deren Vollzug zu kontrollieren. Damit hat die Finma wahrlich genug zu tun.
Dann muss ich auch noch sagen, da Sie sich kritisch zur Selbstregulierung geäussert haben, Herr Levrat: Ich kann das natürlich verstehen, 2008 war ein Schock für alle. Aber seither ist also wahrlich vieles geschehen: Wir haben das Finanzmarktaufsichtsgesetz erlassen, es ist verschärft worden, wir haben die Fidleg/Finig-Vorlage verabschiedet, wir haben jede Menge zusätzlicher Sicherheiten eingebaut, z. B. den Einlegerschutz massiv verstärkt, den Kundenschutz massiv erhöht, Systemstabilität gewährleistet. Da ist sehr viel passiert. Und in diesem Rahmen könnte man durchaus auch den Mut haben, wieder etwas mehr den Markt spielen zu lassen. Ich bin überzeugt: Wenn eine Bank der Kategorie 4 oder 5 durch falsches Management oder durch ein Klumpenrisiko in Schwierigkeiten käme, wären andere da, um das aufzufangen. Das System ist absolut bereit, auch ein solches Marktversagen zu absorbieren. Da sollten wir auch wieder ein bisschen gesunden Menschenverstand haben. Wir haben jetzt ohnehin in der Schweiz relativ hohe Auflagen, auch für unsere Grossbanken. Sie sehen, dass die US-Banken, von denen das ganze Geheul ausgelöst worden war, im globalen Markt den übrigen Banken davonrennen. Man kann das gut oder schlecht finden, aber der Schweiz werden dadurch nicht nur Mittel entzogen, sondern die Schweiz verliert auch Arbeitsplätze, und sie verliert an Bedeutung.
Nach diesen Gedanken komme ich jetzt zum Schluss, dass wir gut beraten sind, die Motion jetzt einmal anzunehmen. Ich bin auch nicht dafür, dass man dann überschiesst, sondern ich will einfach, dass man eine saubere Lösung findet. Und da sind Sie auch gefordert, Herr Bundesrat.