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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-12-13

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag Fehlmann Rielle fordert in Artikel 13b eine Regelung für im Internet geteilte journalistische Inhalte. Konkret heisst das, dass, wenn in den Social Media, auf einer Informations- oder Unterhaltungsplattform oder anderen Kommunikationsplattformen im Internet journalistische Texte erscheinen, die Urheber auch entschädigt werden sollen.

Dieser Anspruch geht der Kommissionsmehrheit zu weit. Sie teilt zwar die Auffassung, dass der Journalismus heute in einer schwierigen Situation ist. Die beantragte Lösung sei jedoch praxisuntauglich, haben wir nun in den Fraktionsvoten und auch in der Kommissionsdebatte gehört. Zum einen wurde bemängelt, dass die Urheber in solchen Fällen oft kaum zu eruieren seien, und zum andern war zu hören, dass viele Journalistinnen und Journalisten - das hat Kollegin Markwalder soeben auch gesagt - froh seien, wenn über ihre Texte oder auch über Ausschnitte davon in den sozialen Medien überhaupt diskutiert werde.

Die Kommission lehnte den Antrag deshalb mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.