Egloff Hans · Nationalrat · 2018-12-14
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-14
Wortprotokoll
An meiner Interessenbindung hat sich seit vergangenem Mittwoch nichts geändert.
Vorgestern hat der Rat mit deutlicher Mehrheit entschieden, dass er auf den indirekten Gegenentwurf, den Bundesbeschluss 2, eintreten will. Sie haben sich mit diesem Entscheid gegen den Antrag der Mehrheit der WAK gestellt. Selbstverständlich hat unsere Kommission das Verdikt des Rates ernst genommen. Wir haben uns gestern früh über quantitative Aspekte der Aufstockung des Fonds de Roulement unterhalten. Eine deutliche Mehrheit der Kommission spricht sich für den Antrag des Bundesrates aus, wie er vorhin auch von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann vertreten worden ist; ich brauche die Gründe nicht zu wiederholen.
Kollegin Marra hat vorhin den Antrag ihrer Minderheit für eine Aufstockung auf 375 Millionen Franken vorgetragen. Die deutliche Mehrheit der Kommission gelangt zur Auffassung, dass der bundesrätliche Antrag für 250 Millionen Franken ausreicht. Wir haben den Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen um eine Stellungnahme zu diesem Antrag gebeten. Der Standpunkt war deutlich: Diese Erhöhung um weitere 125 Millionen Franken würde offenbar nichts ändern, da es zu wenige Projekte, zu wenige Möglichkeiten, zu wenig Bauland geben würde, um noch mehr Darlehen zu gewähren.
Strittig war bzw. ist die Verknüpfung des Bundesbeschlusses mit dem Schicksal der Volksinitiative: Demgemäss soll dieser Bundesbeschluss 2 ja nur in Kraft treten, sobald die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. Einerseits stellt sich hier natürlich die berühmte Fünfer-und-Weggli-Frage. Wichtiger ist aber die Frage, was bei Annahme der Initiative zu tun wäre. Die Argumente der Mehrheit der Kommission gegen die Volksinitiative habe ich bereits am Mittwoch vorgetragen, und ich muss sie hier nicht wiederholen. Aber immerhin ist die Frage erlaubt: Wie wäre denn die Volksinitiative umzusetzen, so sie denn angenommen würde?
Es wird eben dann nicht reichen, einfach ein bisschen Bastelarbeit um den Fonds de Roulement zu betreiben: Das Parlament braucht den ganzen Spielraum für alle, auch für die kaum denkbaren Massnahmen. Um die Vorgaben der Initiative einzuhalten, müssten ja bei gleichbleibender privater Bautätigkeit mehr als dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden, und das jedes Jahr in der ganzen Schweiz. Da wird eine einfache Aufstockung des Fonds de Roulement nicht das geforderte Resultat bringen.
Ich erlaube mir, die Beschlüsse der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu wiederholen: Die Mehrheit beantragt Ihnen, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen, dies mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Auch betreffend die Verknüpfung mit der Volksinitiative gab es mit 18 zu 6 Stimmen ohne Enthaltungen eine deutliche Mehrheit für den bundesrätlichen Antrag.
Zuletzt noch ein Hinweis zu einem Punkt, der gar nicht diskutiert worden ist: Auch zu diesem Geschäft gehört eine beantragte Fristverlängerung gemäss Parlamentsgesetz um ein Jahr, das heisst bis zum 18. April 2020. Diese Fristverlängerung beantragt Ihnen die Kommission einstimmig.