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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-12-14

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-14

Wortprotokoll

Wann gilt das Konsumieren von Werken als Eigengebrauch, wann macht man damit ein Geschäft? Um diese Frage geht es in Artikel 19 des revidierten Urheberrechtsgesetzes.

Musik hören und Filme schauen zu Hause oder in der Schulklasse zum Beispiel gehören zum Eigengebrauch. Die Kommissionsmehrheit findet aber den bundesrätlichen Vorschlag zu restriktiv. Sie will Artikel 19 Absatz 1 mit einem Buchstaben d erweitern. Gemäss diesem dürfen veröffentlichte Werke auch in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen ohne Vergütung konsumiert werden.

Die Idee zu diesem Buchstaben d lieferte eine parlamentarische Initiative Nantermod - er hat sie dargelegt -, welcher vorgängig von unserer Kommission, der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, mit 15 zu 7 Stimmen Folge gegeben wurde. [PAGE 2202]

Die Minderheit verwies auf einen Entscheid des Bundesgerichtes vom 13. Dezember 2017, welcher besagt, wer urheberrechtlich geschützte Leistungen in Gästezimmern anbiete, habe auch eine Abgabe zu bezahlen.

Die Kommissionsmehrheit ist anderer Meinung und will das Gesetz deshalb ändern. Sie gab der parlamentarischen Initiative Nantermod 16.493 Folge und entschied, die Änderung gleich im Gesetz einzubauen. Darüber stimmen wir jetzt ab.

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