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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2018-12-14

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-12-14

Wortprotokoll

Hier geht es um das Replay-TV und damit verbunden um das Überspringen von Werbung. Nach dem Willen der Kommissionsmehrheit soll künftig jedes einzelne Sendeunternehmen die Zustimmung zum Überspringen respektive Widerrufen von Werbung geben können. Die Zuschauer sollen also daran gehindert werden, Werbung wie bisher zu überspringen. In der Praxis würde dies auch zu einer zusätzlichen finanziellen Entschädigung der Sender führen.

Meine Minderheit lehnt diese Änderung klar ab, dies aus drei Gründen: Erstens handelt es sich dabei um ein medienrechtliches und nicht um ein urheberrechtliches Anliegen. Zweitens verlangt eine allfällige Änderung der Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung eine gesamtheitliche Betrachtung. Drittens fehlen zum jetzigen Zeitpunkt vertiefte Untersuchungen zu den einzelnen Behauptungen.

1.[NB]Die Frage, ob die Sender das Recht erhalten sollten zu bestimmen, ob Werbung überspult werden darf oder nicht, ist definitiv keine Frage des Urheberrechts. Es ist eine Frage, die bereits im Rahmen der Diskussion über ein Gesetz über elektronische Medien aufgeworfen wurde. Überhaupt wurde die ganze Problematik schon eingehend im Rahmen der KVF diskutiert. Eine sinnvolle Lösung wurde dabei nicht gefunden, sondern man spielte die heisse Kartoffel der RK zu. Es wäre gesetzessystematisch falsch, ins Urheberrechtsgesetz jetzt eine diesbezügliche Regelung einzubringen.

2.[NB]Wenn das Überspulen von Werbung durch die Nutzer künftig verboten wird, werden vor allem die grossen TV-Sender davon profitieren. Werbung wird dann nur überspult werden können, wenn eine individuelle Zahlung an den TV-Sender erfolgt. Dieses Geld bezahlen am Ende die Konsumenten, die nur ihre dem digitalen Zeitalter entsprechende TV-Applikation nutzen wollen. Wenn sie es nicht bezahlen wollen, gibt es keine Möglichkeit mehr, Werbung in gespeicherten TV-Sendungen zwecks Zeitschonung zu überspulen. Dann hätten wir es tatsächlich fertiggebracht, einen Werbekonsumzwang gesetzlich zu verankern, obschon das niemand will. Es braucht eine gesamtheitliche Betrachtung.

3.[NB]Es wird von den Sendeunternehmen behauptet, dass ihnen durch das Überspulen von Werbung ein Schaden von 100 Millionen Franken entstehe. Es mag Argumente geben, die diese Zahl stützen. Es ist aber ebenso eine Tatsache, dass die Vertreiber diese Zahl bestreiten. Bevor hier ein neuer Gesetzesartikel Einzug findet, muss die Faktenlage geklärt, muss geprüft werden, welche Zahlen denn nun richtig und welche falsch sind. Im Rahmen des Gesetzes über elektronische Medien laufen diesbezüglich bereits Abklärungen. Die betroffenen Kreise haben überdies die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung dazu ihre Anliegen [PAGE 2203] einzubringen. Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 68 auch bereits eine Regelung zum zeitversetzten Fernsehen.

Nun für die ganze Problematik sensibilisiert, wird die Schirmherrin über das Urheberrechtsgesetz von heute als Schirmherrin über das Mediengesetz von morgen dann eine für alle Beteiligten ausgewogene Lösung zum Replay-TV finden müssen, und zwar einmal mehr einen breitabgestützten Kompromiss.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, Artikel 37a zum zeitversetzten Fernsehen zu streichen und so eine unnötige, unseriöse Hauruck-Übung zu beenden.

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