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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-12-14

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-14

Wortprotokoll

Der Antrag der Mehrheit unserer Kommission, der in den letzten Wochen und Tagen am meisten zu reden gegeben hat, betrifft das Replay-TV - Sie haben soeben mitbekommen, dass die Diskussion kontrovers geführt wird. Es geht um einen Antrag zum zeitversetzten Fernsehen, der bereits in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen diskutiert, dann wieder fallengelassen wurde, mit dem Ziel, ihn eben hier im Urheberrechtsgesetz unterzubringen.

Um was geht es? Ich möchte es noch einmal ganz kurz erklären: Rund ein Viertel aller Leute schaut heute nicht mehr live Fernsehen, sondern zeitversetzt. Zeitversetztes Fernsehen wird von mehreren Anbietern in der Schweiz verkauft. Die grössten Player im Markt sind Swisscom und UPC Cablecom. Sie verdienen mit allen anderen Anbietern zusammen mit der zeitversetzten Ausstrahlung von TV-Programmen rund 250 Millionen Franken im Jahr. Von diesen 250 Millionen Franken gehen rund 10 Millionen an die Urheber, 10 Millionen an Schauspieler und Produzenten und 10 Millionen an die TV-Stationen selbst. Die TV-Stationen, die Urheber der Sendeinhalte, möchten schon lange mitreden, wie ihr Programm im zeitversetzten Fernsehen ausgestrahlt wird, möchten mit der Swisscom, der UPC usw. Möglichkeiten neuer Werbung diskutieren, da die Werbung beim Replay-TV logischerweise überspult wird.

Die Anbieter des zeitversetzten Fernsehens waren aber nicht gesprächsbereit, und so versuchten verschiedene Akteure, darunter die TV-Anstalten und die Verwertungsgesellschaften - die nämlich auch -, diese Verhandlungsgespräche in einem Gesetz festzulegen. So steht zum Beispiel im neuen Fernmeldegesetz, die Justizministerin hat es vorhin erwähnt, in Artikel 61a Absatz 2: "Fernmeldedienstanbieterinnen, die zeitversetztes Fernsehen anbieten, dürfen ohne Zustimmung des Programmveranstalters keine Änderung an den von ihnen aufgezeichneten und verbreiteten linearen Fernsehprogrammen vornehmen." Um noch klarer zu sein, entschied sich die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, einen ähnlichen Passus zum zeitversetzten Fernsehen auch im Urheberrechtsgesetz aufzunehmen. Allein dieser Vorschlag der Kommission hat viel bewegt. So wollen gemäss Medienberichten und auch einem Brief, den wir alle erhalten haben, die Fernmeldedienstanbieter - also Swisscom, UPC Cablecom - nun doch mit den Veranstaltern an einen Tisch sitzen. Das war unter anderem auch das Ziel der Mehrheit unserer Kommission. [PAGE 2206]

Und ich darf es final hier im Nationalratssaal noch einmal klipp und klar sagen: Niemand in der Kommission, kein einziges Mitglied, will Replay-TV verbieten, und niemand will auch die Möglichkeit des Überspulens der Werbung verbieten - das wurde immer wieder behauptet in den Medien, es wurde auch heute in dieser Diskussion jetzt wieder behauptet.