Flach Beat · Nationalrat · 2018-12-14
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-12-14
Wortprotokoll
Die Menschen in meinem Alter sind bereits mit dem Fernsehen aufgewachsen. Ich weiss noch, dass ich meine Eltern als kleines Kind oder als Jugendlicher furchtbar genervt habe, wenn ich nicht zeitig zu Hause war und es mir nicht mehr gereicht hat, "Bonanza" zu schauen. Ich entschuldige mich nachträglich bei meinen Eltern dafür!
Für die jungen Menschen von heute ist das alles egal: Für sie ist lineares Fernsehen etwas von vorgestern, und sie wissen gar nicht, mit welchen Herzschmerzen es verbunden war, wenn man damals einmal eine Folge von "Bonanza" verpasst hat: Diese kam nämlich nicht wieder, da konnte man nicht wieder zurückspulen. Lineares Fernsehen wird in der Zukunft vermutlich einfach tot sein.
Nun wurde hier versucht, eine Regelung für das Überspringen von Werbung im linearen Fernsehen einzubauen. Es soll den Sendern ermöglicht werden, über das Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu finden. Es mag sein, dass es hier einen Regelungsbedarf gibt, aber eine solche Regelung gehört nicht ins Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrechtsgesetz ist dazu da, den Werkverfassern ein Recht auf Entgeltung ihres Werkes und dessen Nutzung zu sichern. Mit "Werk" ist bestimmt nicht die Werbung gemeint. Werbung ist auch kreativ, und vielleicht sollten sich die Werber noch etwas Kreativeres überlegen, wie sie ihre Werbung im Fernsehen, in Filmen usw. unterbringen können. Damals, als es noch linear war - die einen oder anderen mögen sich noch daran erinnern -, gab es die "Mainzelmännchen", das "Pferdle" und das "Äffle" aus dem baden-württembergischen Fernsehen, die uns dazu veranlasst haben, trotzdem sitzen zu bleiben, wenn die Werbung kam. Auch das sind Ideen, und die Werber sollen sie aufnehmen - aber bitte nicht hier im Urheberrechtsgesetz!
Ich bitte Sie, der Minderheit Gmür-Schönenberger zu folgen und diesen Artikel wieder zu streichen.
Die Justizministerin wird das mitnehmen. Sie kann es dann als neue Umwelt-, Verkehrs-, Energie- und Medienministerin als neue Baustelle in ihrem Departement einbringen und versuchen, dort eine Lösung zu finden.
Ich bitte Sie, das Replay nicht zu verbieten: Das ist ein Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten, und es ist notwendig, Artikel 37a hier wieder zu streichen.