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Dettling Toni · Ständerat · 2002-06-12

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einige wenige kurze Bemerkungen zur unterbreiteten Vorlage. Ich darf zunächst mit Genugtuung feststellen, dass man aus den zum Teil bitteren Erfahrungen mit dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) aus dem Jahre 1974, also der Vorgängergesetzgebung, die Konsequenzen weitgehend gezogen hat. Das umstrittene Grundverbilligungsmodell, welches auf einem Konstruktionsfehler beruhte, wird nunmehr durch eine Darlehenslösung mit der Stossrichtung "Verbilligung der Wohnbaukosten" ersetzt. Entscheidend ist sodann, dass man die Staatsgläubigkeit, welche dem WEG zugrunde liegt, aufgibt und die staatliche Einflussnahme im Wohnwesen reduzieren will. Die Hilfen sollen nunmehr auf spezifische Kernbereiche konzentriert werden. Man will im Wesentlichen dort Hilfestellungen leisten, wo dies wirtschaftlich notwendig erscheint. Hier könnten allerdings die Kantone und Gemeinden vor Ort weit effizientere Dienste leisten als der Bund.

Ferner soll nebst den preisgünstigen Mietwohnungen weiterhin die Bildung von Wohneigentum gefördert werden, wenn auch das vorgesehene Verhältnis von drei zu eins - im Vernehmlassungsentwurf war noch ein Verhältnis von fünf zu eins vorgesehen - angesichts der sehr blamablen Eigentumsquote in unserem Land weder als effizient noch als besonders ausgewogen erscheint. Ich bin daher der Meinung, dass im Verhältnis zur Förderung der Mietwohnungen vermehrt Mittel in die Wohneigentumsförderung gesteckt werden müssen.

Im Ganzen gesehen kann man mit der unterbreiteten Vorlage leben, selbst dann, wenn man bedenkt, dass die Rahmenbedingungen erst noch durch den Bundesrat und das Bundesamt für Wohnungswesen im Detail zu formulieren sind und diese beiden Instanzen eine wesentliche Verantwortung für einen wirksamen und möglichst unbürokratischen Vollzug tragen.

Dennoch kann ich eine grundlegende Kritik nicht verhehlen: Nach meiner Meinung ist und bleibt der Wohnungsbau in erster Linie Sache privater Investoren. Die Marktkräfte vermögen die laufenden Bedürfnisse am besten abzudecken. Zudem fällt der bei den Subventionen allemal entstehende Reibungsverlust erst noch dahin.

Um eine möglichst optimale Ressourcenverteilung zu erreichen, sind denn auch zwei Massnahmen weit wirksamer als jeder Subventionsmechanismus: Zum einen gilt es im Rahmen des verfassungsmässig garantierten Mieterschutzes ein möglichst liberales Mietrecht zu schaffen, welches die Investitionsfreudigkeit nicht untergräbt, sondern fördert. Denn ein möglichst grosses Angebot an Wohnungen ist dem papierenen Mieterschutz allemal überlegen und dient den Mietern weit besser. Zum anderen ist die vielfältige Steuer- und Abgabeflut für private Haus-, Stockwerk- und Grundeigentümer auf ein vernünftiges Mass zurückzunehmen, damit auf diese Weise das Wohnen in den eigenen vier Wänden entsprechend dem Verfassungsauftrag erhalten und gefördert und die mickrige schweizerische Eigentumsquote endlich auf Vordermann gebracht werden kann.

Zu beiden Themenkreisen wird unser Rat in allernächster Zeit Stellung nehmen können. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kleine Kammer dannzumal ebenso eindeutig diese wesentlich effizienteren, weil marktwirtschaftlich ausgerichteten Förderungsansätze im Auge behält. Sie können versichert sein, dass wir Ihnen dannzumal mit entsprechenden Anträgen hierzu wieder reichlich Gelegenheit bieten werden.

In diesem Sinne habe ich nichts gegen Eintreten und stimme der Vorlage zu.

Dettling Toni · Ständerat · 2002-06-12 | Lexipedia | Lexipedia