Maissen Theo · Ständerat · 2002-06-12
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, und wir verbringen - wir sind uns dessen oft gar nicht bewusst - einen wesentlichen Teil unseres Lebens in Wohnungen. Daher ist es zentral, dass dieses Grundbedürfnis optimal abgedeckt werden kann. Nicht umsonst sind der Bund und die Kantone gemäss Artikel 41 Absatz 1 Litera e der neuen Bundesverfassung, unter den Sozialzielen, dazu angehalten, sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür einzusetzen, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können.
Wir wissen, dass heute sowohl in der Stadt wie auf dem Land Personen und Familien in Einkommensverhältnissen leben, für welche dieses Ziel, zu tragbaren Bedingungen Wohnraum zu erhalten, nicht mehr erreichbar ist. Zum Teil sind dafür, vor allem in städtischen Verhältnissen, in erster Linie finanzielle Probleme verantwortlich. Im ländlichen Raum ist es oftmals so, dass es einfach zu wenig Wohnraum hat und dann eben neuer Wohnraum erstellt oder bestehender Wohnraum saniert werden muss.
Bisher war es so, dass sich der Bund bezüglich der Aufgabe der Wohnbauförderung über zwei Gesetze engagiert hat: einerseits über das so genannte WEG und andererseits über das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten. Man ist hier von einer Gesamtbetrachtung ausgegangen. Man hat das Ganze richtigerweise einmal sicher als Teil der Sozialpolitik - und ich denke insbesondere auch als Teil einer Familienpolitik - betrachtet, ist doch Wohnraum vor allem für Familien mit Kindern ein elementares und wichtiges Grundbedürfnis; eine Voraussetzung dafür, dass Familien überhaupt leben und existieren können.
In dieser Gesamtbetrachtung war es aber stets auch ein Anliegen, mit der Förderung des Wohnungsbaus - vor allem über die Wohnbausanierungen im Berggebiet - auch regionalpolitisch aktiv zu sein. Das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten ist eines der besten regionalpolitischen Instrumente, schaffen wir doch damit Wohnraum für junge Leute, die sonst in diesen Dörfern oftmals gar nicht leben könnten, weil es keinen Wohnraum hat oder solcher eben schlecht und für heutige Bedürfnisse unzureichend ist. Das zweite regionalpolitische Element bei den Wohnbausanierungen, wie im Übrigen auch bei der generellen Wohnbauförderung, ist natürlich die Regionalwirtschaft, konkret die Auftragsbeschaffung für die Bauwirtschaft, das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Das sind die Aspekte, die wir hier berücksichtigen müssen. Nun hat man bei den ersten Diskussionen über den neuen Finanzausgleich seitens des Bundesrates die Auffassung vertreten, die Wohnbauförderung solle gesamthaft an die Kantone gehen. Das hat Widerstand hervorgerufen. Man ist nun zu einem Kompromiss gekommen, der nicht ganz befriedigt: Die Wohnbauförderung überlässt man nach dem WEG oder jetzt nach dem neuen Wohnraumförderungsgesetz dem Bund, die Verantwortung für Wohnbausanierungen geht aber an die Kantone. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese Aufteilung nicht der richtige Weg ist. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung müssten das Gesetz, das wir heute beraten, und die Wohnbausanierungen im Berggebiet als eine einzige Aufgabe betrachtet werden. Diese Aufgabe sollte beim Bund liegen. Nun, ich denke, das ist so weit gelaufen. Ich bin deshalb froh, wenn nun die Aufgabe der [PAGE 396] Wohnbausanierung trotz Widerstand wahrscheinlich an die Kantone gehen wird, dass man nun diesbezügliche Anliegen aus dem ländlichen Raum im Rahmen der Vernehmlassung zu diesem neuen Gesetz aufgenommen hat. Ich möchte das ausdrücklich festhalten, und ich danke dafür. Der Entwurf, der in die Vernehmlassung ging, war aus der Sicht der Vertreter des ländlichen Raumes ein eigentliches Agglomerationsmodell, indem das Schwergewicht eindeutig bei den Mietwohnungen lag. Es ist nun einmal so, dass es im ländlichen Raum, in den Dörfern des Berggebietes oftmals zu wenig Interessenten für den Bau von Mietwohnungen hat. So ist es dort nur möglich, neuen oder sanierten Wohnraum zu schaffen, wenn es sich um selbstbewohntes Wohneigentum handelt. Mit diesem Gesetz soll nun eine Grundlage für die Förderung von selbstbewohntem Wohneigentum geschaffen werden.
Es ist auch anzuerkennen, dass im Rahmen der Vernehmlassung berücksichtigt worden ist, dass die Rückzahlungsfristen angemessen sein müssen, wenn selbstbewohntes Wohneigentum gefördert werden soll. Ursprünglich war im Entwurf eine Frist von 15 Jahren vorgesehen. Die entsprechenden Berechnungen haben gezeigt, dass mit dieser Frist bei der Bevölkerungsgruppe, die wir fördern wollen, die Belastungen aufgrund der Einkommensverhältnisse zu gross würden. Nun ist die Rückzahlungsfrist bei höchstens 25 Jahren festgelegt. Das ist eine angemessene und sinnvolle Lösung.
Was die Mittel anbetrifft, die wir mit dem Bundesbeschluss zur Verfügung stellen wollen, sind sie, wenn man das vom Budget her betrachtet, nicht allzu reich bemessen. Man geht davon aus, dass für das Jahr 2003 60 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden sollen, für das Jahr 2004 106 Millionen und für die beiden folgenden Jahre in diesem Vierjahrespaket je 135 Millionen. Diese Mittel sind nicht allzu grosszügig bemessen. Ich nehme an, sie sind mit Blick auf die Möglichkeiten der Bundesfinanzen lediglich in diesem Rahmen vorgesehen.
Mein Anliegen in dieser Sache ist es nun - ich gehe davon aus, dass es auch so sein wird -, dass man in Bezug auf die Verfügbarkeit der Mittel für den Mietbereich bzw. für die Förderung des Eigentumbereichs eine gewisse Flexibilität hat. Es ist ja so, dass man für die Bereitstellung der Mittel von bestimmten Annahmen ausgegangen ist; man kann das in der Botschaft nachlesen. Ich gehe aber davon aus, dass dann die Mittel je nach den Bedürfnissen - im Sinne des Prinzips der kommunizierenden Röhren - im einen oder im anderen Bereich zur Verfügung gestellt werden.
Alles in allem: Ich finde die Vorlage gut, sie hat die richtige Stossrichtung. Ich empfehle Ihnen, darauf einzutreten und die Beschlüsse im Sinne der Kommission zu fassen.