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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-06-12

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

In der Kommission ist eine längere Diskussion über die Formulierung in Artikel 5 Buchstabe d entbrannt. Es geht um die angemessene soziale Durchmischung der Bewohnerschaft. Ich habe die Absicht und die Strategie im Eintretensvotum erläutert. In der Diskussion ging es im Wesentlichen um die Frage, ob dieses Ziel durch eine schärfere Formulierung gewährleistet werden soll. Die Kommission hat sich mit geringer Mehrheit dafür entschieden, es bei der bundesrätlichen Fassung zu belassen, und zwar in dem Sinne, dass vonseiten des Staates letztlich die Rahmenbedingungen für eine solche Durchmischung geschaffen werden sollen. Die Erzwingung einer solchen Durchmischung soll nicht möglich sein. Eine andere Regelung würde beispielsweise bedeuten, dass unter Umständen Wohnungen leer bleiben müssten, weil man keine geeigneten Mieter findet. Deshalb haben wir es nach ausführlicher Diskussion bei dieser Formulierung belassen.

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