Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-04
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Neben der bilateralen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten gilt die Priorität der Schweiz derzeit der Zusammenarbeit mit Ländern in Südosteuropa. Kriminelle aus Südosteuropa sind auch in der Schweiz aktiv und beeinflussen massgeblich die Entwicklung der Kriminalität in unserem Land.
Bulgarien gehört zu den hauptsächlichen Herkunftsländern von Frauen, die sich in der Schweiz prostituieren und in der Folge auch oft Opfer von Menschenhandel werden. Gruppierungen und Einzeltäter, die Opfer aus Bulgarien ausbeuten, stehen im Fokus verschiedener polizeilicher Ermittlungsverfahren. Täterinnen und Täter aus Bulgarien begehen in der Schweiz Einbruchs- und Ladendiebstähle, betätigen sich im Schlepperwesen und haben oft Bezüge zur organisierten Kriminalität.
Aus diesen Gründen will der Bundesrat die Polizeikooperation mit Bulgarien intensivieren. Sie haben es gehört - Herr Nationalrat Sommaruga hat darauf hingewiesen -, dass Bulgarien noch kein Schengen-Staat ist. Dies macht es doppelt erforderlich, dass wir dieses Kooperationsabkommen abschliessen können. Um erfolgreich gegen Täterinnen und Täter aus Bulgarien ermitteln zu können, brauchen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden gute Kontakte und das Vertrauen der bulgarischen Polizei- und Justizbehörden.
Die Schweiz hat bereits eine Reihe von bilateralen Polizeikooperationsabkommen mit den Ländern derselben Region abgeschlossen, so mit Albanien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo und Montenegro. Das Abkommen mit Bulgarien vervollständigt unser Zusammenarbeitsdispositiv in Südosteuropa. Inhaltlich, das haben Sie gesehen, ist das Polizeikooperationsabkommen mit Bulgarien mit anderen Abkommen vergleichbar, die wir mit anderen Staaten abgeschlossen haben.
Ich erlaube mir, noch kurz die zentralen Punkte zu erläutern. Es geht um den Austausch operativer Informationen; das ist das Kernstück der polizeilichen Zusammenarbeit. Es geht hier um die detaillierte Regelung des Austausches personenbezogener Daten und allgemeiner Informationen. Dann regelt das Abkommen die Koordination bestimmter Polizeioperationen, beispielsweise wenn Strafverfolgungsbehörden nach Personen fahnden.
Sodann gibt es ein Kapitel über die besonderen Formen der Zusammenarbeit. Die Grundlage sind hier die grenzüberschreitende Observation sowie die kontrollierten Lieferungen, die durchgeführt werden können. Kontrollierte Lieferungen sind grenzüberschreitende Überwachungen eines [PAGE 5] Transportes oder eines Versandes, etwa bei Betäubungsmitteln. Geregelt wird auch der Einsatz gemeinsamer Ermittlungs- und Arbeitsgruppen. Dabei bleiben aber die hoheitlichen Polizeiaufgaben im jeweiligen Staat bestehen.
Dann wird auch eine ausdrückliche Gesetzesgrundlage für einen Schweizer Polizeiattaché in Bulgarien oder einen bulgarischen Polizeioffizier, der in Bern stationiert werden könnte, geschaffen. Ein in Sofia stationierter Attaché der Eidgenössischen Zollverwaltung arbeitet bereits mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Das Abkommen sieht auch den Austausch in Sachen Polizeiausbildung vor. Last, but not least sieht das Abkommen vor, dass sich hochrangige Vertreter beider Länder treffen, um allfällig festgestellte Mängel bei der Zusammenarbeit zu korrigieren.
Das Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Bulgarien ist ein wichtiger Teil des Sicherheitsdispositivs der Schweiz, das sie in Südosteuropa aufgebaut hat. Andere bestehende internationale Verpflichtungen der Schweiz werden von diesem Abkommen nicht tangiert. Die Berichterstatter haben auch darauf hingewiesen, dass wir keine Anpassungen im nationalen Recht vornehmen müssen und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht berührt ist. Auch die Zuständigkeiten der Justizbehörden und damit die Rechtshilfe werden vom Abkommen nicht erfasst. Das Abkommen kann mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen und Mitteln aus dem ordentlichen Budget umgesetzt werden.
Ich möchte Sie deshalb im Namen des Bundesrates bitten, auf das Geschäft einzutreten und das Abkommen mit Bulgarien zu genehmigen.