Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-06-13

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Es waren für mich als Kommissionsmitglied weniger das Resultat unserer Arbeit, der Bericht und seine Empfehlungen, entscheidend als vielmehr der Erarbeitungsprozess, die sachliche Diskussion und die Ausweitung der Optik wohl aller Beteiligten. Ich will nicht von "Röhrenblick" sprechen, der weit verbreitet war, als wir begannen, uns mit dem Integrationsbericht auseinander zu setzen. Aber ich stelle nachträglich durchaus fest, dass ich selbst mit der vorgefassten Meinung in die erste Sitzung gegangen bin, eine Neuauflage des EWR sei der einzig richtige Weg.

Ich sehe heute, dass ein Beitritt zum EWR durchaus weiterhin eine Option darstellt, dass er aber durch die Entwicklung in der vergangenen Zeit und die kommende Osterweiterung der EU in den Hintergrund gedrängt wird. Die Asymmetrie des EWR insbesondere - wir haben es gehört: 12 Millionen Einwohner gegen bald einmal 470 - relativiert jedes Mitwirkungsrecht beim "decision shaping". Die erheblichen Unterschiede zwischen den wenigen verbleibenden EWR-Staaten müssen lähmend wirken, und zudem deckt der EWR-Vertrag weite neue Zusammenarbeitsbereiche der EU tatsächlich nicht mehr ab. Von Wert bleibt der EWR für uns immerhin durch die Möglichkeit und das Recht, mit einbezogen zu werden. Dies könnte eine Option sein - vielleicht insbesondere als Hebel hin zu einer institutionellen Lösung, wie auch immer, um eine Vielzahl bilateraler Abkommen unter ein Dach zu kriegen. Ob man dem dann technisch Assoziation sagt oder nicht, mag offen bleiben. Wenn wir den bilateralen Weg weitergehen, wird sich die Frage eines Rahmens für die Verhandlungsmodalitäten bezüglich der steten Anpassungen zweifellos bald stellen; auch hier also eine weitere offene Option, die im Auge behalten werden soll.

Damit ist der bilaterale Ansatz angesprochen. Wir haben diesen Weg eingeschlagen. Wir haben die damit verbundenen Schwierigkeiten mittlerweile erfahren. Diese werden mit der Osterweiterung nicht kleiner werden - ganz im Gegenteil. Auch der Druck der EU auf schweizerisches Wohlverhalten in ihrem Sinne wird zweifellos nicht abnehmen.

Vorerst aber ein Wort zu den anderen verbleibenden Möglichkeiten: Abbruch der bilateralen Verhandlungen insgesamt ist zwar ein kräftiges politisches Schlagwort, aber auch nur das. Ein Alleingang ohne jede vertragliche Abmachung mit unserem grössten Handelspartner, der uns völlig umgibt und mit dem wir eine Vielzahl von Beziehungen schlechterdings pflegen müssen, ist unrealistisch. Der Bericht spricht zwar davon, dass es durchaus auch Argumente gebe, die für diese Option sprechen würden. Für mich kann aber eine solche Rechnung schlicht nicht aufgehen - hier nehme ich eine andere Position ein als Kollege Merz.

Auf der anderen Seite besteht die EU-Beitrittsoption nach wie vor. Der demokratische Prozess hat hier aber einen anderen Weg gewiesen. Dies ist für den heutigen Zeitpunkt ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Dies bedeutet nicht, dass wir ein Beitrittsgesuch, das einmal abgegeben worden ist, zurückzuziehen hätten. Solche Gesten können heute, meine ich, nur belastend wirken. Es bedeutet aber sehr wohl, dass dieser heutige Stand der Dinge auch innerlich zu akzeptieren ist, auch von der Verwaltung, von den Verhandlungsdelegationen, auch im bilateralen Prozess. Ein strategisches Fernziel zu haben ist durchaus lobenswert und soll auch keineswegs infrage gestellt werden. Es darf aber den heutigen aktuellen Bedürfnissen nicht in die Quere kommen. Dies ist einerseits dann der Fall, wenn es die gedankliche Auseinandersetzung mit den anderen Optionen hemmt und - insbesondere in der Verwaltung - schier verunmöglicht, andererseits aber auch dann, wenn es die Verhandlungsdelegation beim konsequenten Durchziehen der bilateralen Verträge - und nur jener - hindert und den Blick auf eine weiter gehende Option einengt. Wir wollen gerade auch mit diesem Bericht gewissermassen eine Befreiung aus einengenden, noch nicht erreichbaren Zielsetzungen einleiten und den Weg zu pragmatischen, angepassten Lösungen gangbarer machen.

Der Bilateralismus zwischen der Schweiz und der EU ist so gesehen in meinen Augen zurzeit der einzige mehrheitsfähige und Erfolg versprechende Weg. Mit den "Bilateralen I" haben wir nun nach ihrem Inkrafttreten die Erfahrungen zu sammeln, die für unsere weiteren Entscheide zum künftigen Prozedere ebenfalls bedeutungsvoll sind. Nun konkrete Erfahrungen zu sammeln ist bedeutsam und bedeutet zugleich tendenziell: wenig Eile.

Die zweite Runde tangiert neben den "leftovers" wichtige Interessen beiderseits; entsprechend sind die zentralen Eckwerte der Verhandlungsmandate einzuhalten. Eine Erleichterung gegenüber den "Bilateralen I" bringt die Tatsache, dass bei den "Bilateralen II" die sektoriellen Abkommen juristisch nicht miteinander verknüpft werden. Dadurch erhalten wir mehr Raum und Flexibilität. Es ist zwar wichtig, dass die Schweiz in allen zehn Mandaten verhandelt. Der Abschluss ist jedoch nicht in allen Dossiers von gleichwertiger Bedeutung; daher ist es nicht zwingend, dass es überall zu einem Ergebnis kommt. Entscheidend ist für die Verhandlungen auch in dieser Hinsicht, dass Bundesrat und Verhandlungsdelegation beim flexiblen Handeln im eigenen Land auf Unterstützung zählen können. Auch dem dient die heutige Diskussion.

Die "Bilateralen" bieten den Vorteil, dass das EU-Recht mit seinen Auswirkungen auch im institutionellen Bereich im Inland nicht vollumfänglich übernommen werden muss. Diesen Vorteil muss die Schweiz nutzen und sich gegen eine automatische Übernahme des Acquis communautaire wehren. Mit anderen Worten: Es sollte keine Guillotineklausel geben, welche die Schweiz faktisch zur Übernahme des EU-Rechtes im Anwendungsbereich eines Abkommens zwingt. Ein angemessenes Mitsprache- und Mitwirkungsrecht muss für die dynamischen Abkommen garantiert sein.

Es darf nicht vergessen gehen, dass sich das EU-Recht weiterentwickeln und verändern kann. Für diese Weiterentwicklung innerhalb der Abkommen müssen flexible Vorgaben definiert werden, welche verschiedene Szenarien vorsehen. Findet die Weiterentwicklung des Rechtes in einem [PAGE 430] untergeordneten, klar definierten Bereich des Abkommens statt, kann diese Entwicklung aufgrund des Mitspracherechtes von der Schweiz aktiv verfolgt und auch angepasst werden.

Findet die Änderung des Rechtes jedoch in einem wichtigen Kernbereich des Abkommens statt, ist eine erneute Zustimmung der Schweiz erforderlich. Es gilt, feine Mechanismen zu definieren, welche dem materiellen Inhalt der Weiterentwicklung des Rechtes angepasst sind, aber auch mit dem Grundsatz "keine automatische Übernahme des Acquis", im Einklang stehen. Die Verhandlungen über die "Bilateralen II" könnten auch in dieser Hinsicht zur Nagelprobe für unser Land werden.

Ich bin überzeugt, dass der bilaterale Weg gangbar ist, wenn wir ihn konsequent gehen und uns dabei nicht einengen lassen - auch im Kopf nicht. Der Bundesrat und die Verhandlungsdelegation haben unsere Unterstützung.