Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-04
Wortprotokoll
Wie der Motionär ist sich auch der Bundesrat bewusst, wie wichtig der Beitrag des Instituts für Föderalismus ist. Wir haben es gehört: Dieses Institut bietet ein breites Know-how und trägt auch wesentlich zur Weiterentwicklung des Föderalismus bei.
Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat aber, sich an einer Rahmenfinanzierung des Instituts für Föderalismus zu beteiligen, um langfristig qualitativ hochstehende [PAGE 12] Dienstleistungen im Bereich des Föderalismus sicherzustellen - so die Motion. Sie haben es von Ihrer Kommissionssprecherin und Ihrem Kommissionssprecher gehört: Der Ständerat hat die Motion angenommen; die zuständige nationalrätliche Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen, diese abzulehnen, und hat mit 13 zu 10 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen.
In seiner Stellungnahme vom Mai des letzten Jahres hat der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, da er eine Zusage des Bundes, das Institut im Sinne der Motion mit einer Grundfinanzierung zu unterstützen, als verfrüht erachtete. Er wollte in dieser Hinsicht auch nicht einseitig handeln, sondern zunächst das Gespräch mit den Kantonen aufnehmen und die Möglichkeiten eingehender prüfen.
Anfang des letzten Jahres haben sich mit den gleichen Anliegen einer finanziellen Unterstützung durch den Bund auch das Institut für Föderalismus und die Kantone über die CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit direkt an das Bundesamt für Justiz gewandt. Dabei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der finanzielle Grundbedarf des Instituts 200[NB]000 Schweizerfranken jährlich beträgt. Die Kantone wünschen demnach, dass sich der Bund zusammen mit ihnen zu je 100[NB]000 Schweizerfranken am finanziellen Grundbedarf des Instituts beteiligt.
Der Bundesrat hat am Föderalistischen Dialog vom 9. November 2018 die Gelegenheit wahrgenommen, mit den entsprechenden Partnern das Gespräch zu führen. Er hat dabei darauf hingewiesen, dass er zunächst abwarten möchte, bis das Bundesamt für Justiz eine Prüfung der Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Instituts abgeschlossen hat.
Wenn man am Institut für Föderalismus eine Grundfinanzierung, eine Grundbeteiligung des Bundes wünscht, dann muss sich das auf eine gesetzliche Grundlage abstützen können. Geprüft wurde demnach namentlich die Rechtsgrundlage für Beiträge des Bundes in den Bereichen der Forschungs- und Hochschulförderung sowie auch in den Bereichen der Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit. Die Abklärungen und Konsultationen mit den zuständigen Stellen des EDA und des WBF haben ergeben, dass das Institut für Föderalismus die Beitragsvoraussetzungen nicht erfüllt. Was die Forschungs- und Hochschulförderung betrifft, ist dabei insbesondere ausschlaggebend, dass die Universität Freiburg, wo das Institut für Föderalismus angesiedelt ist, selber bereits Beiträge des Bundes erhält. Es besteht also somit keine gesetzliche Grundlage, auf die sich der Bund für die erwartete jährliche Beteiligung am Grundbeitrag stützen könnte.
Wenn Sie also Ihrer Kommission und auch dem Bundesrat nicht folgen sollten und die Motion annehmen würden, müsste eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Bundesrat erachtet es, obwohl er die Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus sehr schätzt, als unverhältnismässig, wenn eine Rechtsgrundlage einzig für eine finanzielle Unterstützung für dieses Institut zu schaffen wäre. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass es sich beim erwarteten Betrag um eine relativ bescheidene Beteiligung handeln würde. Diese Ansicht teilt im Übrigen auch das Institut selber, wie es dem Bundesamt für Justiz in einem Schreiben mitgeteilt hat.
Weil sich eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des Instituts für Föderalismus auf keine gesetzliche Grundlage stützen kann und es angesichts der bescheidenen Höhe des Betrags von 100[NB]000 Franken unverhältnismässig wäre, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, möchte ich Sie bitten, Ihrer Kommission zu folgen und die vorliegende Motion abzulehnen. Der Bundesrat wird bis zur Sommersession Stellung nehmen zur Motion, die von Ihrer Kommission eingereicht wurde.