Germann Hannes · Ständerat · 2019-03-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-04
Wortprotokoll
Ich spreche zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Ecuador. Es geht hier um die Genehmigung. Am 21. November 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Ecuador verabschiedet. Am 31. Januar 2019 hat die APK Ihres Rates das Geschäft beraten und verabschiedet.
Zunächst eine generelle Bemerkung zur Bedeutung von Freihandelsabkommen: Für die Schweiz als exportorientiertes Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten sind der Abschluss und die Modernisierung von Freihandelsabkommen mit Handelspartnern ausserhalb der Europäischen Union ein wichtiges Instrument im Rahmen der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Sie tragen massgeblich zur Verbesserung des Marktzugangs im Ausland bei, dies in Ergänzung zur Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO) und zu den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union.
Konkret tragen die Freihandelsabkommen zur Vermeidung oder Beseitigung von Diskriminierungen bei, die sich aus Präferenzabkommen ergeben, die unsere Handelspartner mit Konkurrenten der Schweiz abschliessen - so auch im konkreten Fall von Ecuador, das sich dem per 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Abkommen der EU mit Kolumbien und Peru anschliessen konnte.
Zwischen den Efta-Staaten und Ecuador existiert bereits heute eine Zusammenarbeitserklärung mit dem Ziel einer [PAGE 2] gegenseitigen Handelsannäherung. Nun wird diese Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse nach nur fünf Verhandlungsrunden in dem uns vorliegenden Freihandelsabkommen konkretisiert. Inhaltlich entspricht es den neueren Abkommen der Efta und ist sehr umfassend. Es regelt alle Bereiche, inklusive des öffentlichen Beschaffungswesens.
Inhaltlich orientiert es sich am erwähnten Abkommen mit der Europäischen Union. Es verbessert den Marktzugang, schafft Rechtssicherheit und gewährleistet gleich lange Spiesse für die Schweizer Unternehmen wie für jene aus unseren EU-Nachbarländern. Materiell sieht das Abkommen für Industrieprodukte die unmittelbare Beseitigung der Zölle für 60 Prozent der Schweizer Exporte vor. Für weitere 35 Prozent der Güter werden die Zölle nach fünf Jahren eliminiert. Für die restlichen 5 Prozent dauert der Zollabbau länger. Es ist indes keines der Produkte vom vollständigen Zollabbau ausgeschlossen. Somit sind längerfristig alle Industrieprodukte, welche die Schweiz nach Ecuador liefert, zollbefreit.
Im Bereich der verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gewährt die Schweiz Ecuador dieselben Konzessionen wie in den kürzlich abgeschlossenen Freihandelsabkommen mit anderen Ländern. Umgekehrt werden der Schweiz Konzessionen für wichtige Exportprodukte wie Biskuits oder Getränke gewährt. Bei den Basisagrarprodukten gewährt die Schweiz Ecuador Konzessionen, die insgesamt mit jenen bestehender Abkommen vergleichbar und mit der Schweizer Agrarpolitik kompatibel sind. Die Konzessionen unsererseits betreffen Bananen, Broccoli, Quinoa - eine Art Getreide -, Chia und Schnittblumen. Im Gegenzug beseitigt oder reduziert Ecuador die Zölle für wichtige Agrarprodukte der Schweiz. So hat die Schweizer Delegation ein Käsekontingent von immerhin 140 Tonnen zugestanden erhalten.
Im Bereich des geistigen Eigentums sieht das Freihandelsabkommen einen wirksamen Schutz für immaterielle Güter vor. Die Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen entsprechen exakt jenen des WTO-Abkommens. Dazu kommen ein Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung sowie zusätzliche Bestimmungen zur nachhaltigen Fischerei, Waldbewirtschaftung sowie zu Biodiversität und Klimawandel. Entsprechend dem Interesse Ecuadors betrifft ein zusätzliches Kapitel die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit, um dem Partnerstaat Know-how der Efta-Staaten zugänglich zu machen.
Im Rahmen der Diskussion wurde die Frage nach dem "règlement des différends" gestellt, im Unterschied zum nachfolgenden Abkommen mit der Türkei. Die Antwort vonseiten der Verwaltung lautete dahingehend, dass auch das Freihandelsabkommen mit Ecuador ein Streitbeilegungskapitel enthalte, dies sei Standard in den Abkommen der Schweiz: Könnten Probleme nicht auf dem Konsultationsweg gelöst werden, könne man ein Schiedsgericht einsetzen. Dieses Gericht ist aber noch nie gebraucht worden.
Die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates empfiehlt mit 11 zu 0 Stimmen einstimmig, auf das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Ecuador einzutreten, und beantragt dem Rat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Entwurf.