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Schmid Carlo · Ständerat · 2002-06-13

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Ich glaube, dieser Bericht ist eine taugliche Grundlage für unsere weitere Arbeit, für unser politisches Fortschreiten in der Gestaltung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Ich meine, er ist ein positiver Schritt - im Gegensatz zu dem, was wir in den letzten zehn Jahren erlebt haben. Wir haben in den letzten zehn Jahren in der Bearbeitung dieses Themas unter anderem zwei Fehler gemacht:

Einerseits standen wir, mindestens zu Anfang der Neunzigerjahre, unter einem Schock und sind leicht in Panik verfallen. Mit dem Ratspräsidenten Delors und der von ihm stark und erfolgreich forcierten Hinwendung der alten EWG/EG in Richtung eines gemeinsamen Marktes, eines gemeinsamen Binnenmarktes, mit der Abschaffung der Binnengrenzen und der entsprechenden, durch den Cecchini-Bericht unterlegten Erwartung, dass alles, was innerhalb dieses Binnenmarktes passieren werde, einen Mehrwert darstellen werde und dass damit die Wachstumsmöglichkeiten der gesamten europäischen Wirtschaft stark steigen würden, haben wir auf einmal die Angst erhalten: Wenn wir jetzt nicht auf den Zug aufspringen, dann ist der Zug abgefahren, dann haben wir nur wirtschaftliche Nachteile. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass auch im Zusammenhang mit dem EWR stark vom Eindruck gelebt worden ist, dass wir etwas verpassen würden, wenn wir nicht auf den fahrenden Zug aufsteigen würden.

Anderseits hat meines Erachtens eine bestimmte salbungsvolle Gemüthaftigkeit viele Kreise der offiziellen Bundespolitik im Verhältnis zur EU ausgezeichnet. Man hat hier vom friedensstiftenden Charakter der EU gesprochen, man hat von der historischen Dimension der EU gesprochen, und man hat von der Notwendigkeit gesprochen, als Kleinstaat innerhalb von diesem Europa Solidarität zu zeigen. Es hiess: Wir wollen gute Partner sein.

Panik ist ein schlechter Ratgeber, sie hat sich übrigens auch als völlig ungerechtfertigt erwiesen. Der Cecchini-Bericht ist vor einigen Wochen von der Kommission selbst stark relativiert worden; die ganze wirtschaftliche Explosion, die man sich von diesem Binnenmarkt versprochen hat, ist weitgehend ausgeblieben. Aber auch die salbungsvolle Gemüthaftigkeit ist natürlich, mindestens mit Bezug auf unser Schweizervolk, weder ein Argument noch eine Vision.

Was bleibt, ist eine bestimmte Nüchternheit, und diese Nüchternheit zeichnet diesen Bericht aus. Sie finden das Wort Solidarität nicht ein einziges Mal in diesem Bericht. Sie finden auch keine von Angst geprägten Zwangsvorstellungen, dass wir irgendwo in eine Richtung hineingedrängt würden. Es geht um eine sehr nüchterne Auslegeordnung unserer eigenen Interessen und der Instrumente, die wir haben, um diese unsere Interessen voranzubringen: Alleingang, EWR, Bilateralismus, EU-Beitritt. Es ist nicht meine Absicht, das heute im Detail zu würdigen; meine Option darf ich als bekannt voraussetzen.

Ich möchte mit Blick auf die Reformen - ich verweise auf die Empfehlung 02.3185 - eine Ergänzung hinzufügen. Ein Thema, das in Bezug auf einen EU-Beitritt unter dem Titel der notwendigen Staatsleitungsreform immer wieder kommt, ist die Vergrösserung des Bundesrates. Das ist nur ein Thema.

Sie dürfen auf der anderen Seite nicht vergessen, dass bei einem EU-Beitritt ein schöner Teil der normativen Kompetenzen vom Parlament auf den Bundesrat verlegt wird. In allen gemeinschaftlichen Entscheidungen werden wir Bundesräte haben, die in Brüssel mitentscheiden. Das sind Entscheide, die später in vielen Fällen der Wahrnehmung der Volksrechte entzogen sein werden. Wir haben die Möglichkeit des Bundesrates, in Brüssel "gleichberechtigt mitzubestimmen", wie sich der Bundesrat stets auszudrücken beliebt. Diese Mitbestimmung des Bundesrates unterliegt weder den Volksrechten noch der parlamentarischen Genehmigung. Das Stimmverhalten des Bundesrates in einem supranationalen Gremium untersteht keinem Referendum, wenn es um eine gemeinschaftliche Angelegenheit geht. Die Initiative als wegleitende Weisung ist ein Instrument, das in seiner Schwerfälligkeit der Schnelligkeit von Exekutiventscheidungen im Zeitbereich hoffnungslos unterlegen ist. Sie haben also mit anderen Worten eine Situation, in der der Bundesrat zusammen mit anderen über die Schweiz regieren kann, ohne dass für die Volksrechte überhaupt noch eine Chance besteht, angewendet zu werden.

Aber in weiten Bereichen wird es auch so sein, dass eine parlamentarische Genehmigung in diesem Bereich überhaupt nicht mehr notwendig ist. Sie haben also eine Exekutive, die während vier Jahren - für die sie gewählt ist -, keinem Volksrecht untersteht und nur im Bereich der zahnlosen Geschäftsberichterstattungen der GPK einer Rechenschaftsablegung gegenüber dem Parlament unterliegt. Ein Korrektiv, das in einer direkten Demokratie besteht - eben die Volksrechte -, entfällt praktisch völlig. Sie haben kein Korrektiv, wie es in den anderen europäischen Staaten besteht, nämlich die Möglichkeit, eine Regierung abzuwählen, wenn sie in Brüssel Unfug betreibt.

Wir kommen hier in eine Situation hinein, in welcher der Bundesrat während vier Jahren - ich will ihm das nicht unterstellen, aber die gedankliche Möglichkeit ist [PAGE 432] aufzuzeigen - tun und lassen kann, was er will, ohne politisch dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Hier müssen Sie sich überlegen, ob ein EU-Beitritt eines Tages nicht dazu führen muss, dass wir nur schon unter dem Gesichtspunkt der Oberaufsicht und der Aufsicht die Möglichkeit haben müssen, von der direkten Demokratie Abschied zu nehmen, eine parlamentarische Demokratie aufzustellen - mit der Möglichkeit, die Regierung während diesen vier Jahren auszuwechseln. Denn sonst trägt niemand die politische Verantwortung dafür, was in Brüssel getan wird.

Ich bin der Auffassung, dass man solchen Gedanken auch etwas nachgehen sollte, wenn man im Bereiche der institutionellen Fragen die Konsequenzen der einen oder anderen Variante untersucht. Ich wollte das einfach noch als Hinweis dafür nennen, dass diese ganze Problematik noch nicht ganz ausgelotet ist. Sie ist auch im Bereiche der Kantone nicht ganz ausgelotet, obwohl Herr Pfisterer einen hervorragenden Bericht geschrieben hat. Die Diskussion muss weitergehen. Der Integrationsbericht des Bundesrates ist übrigens eine hervorragende Grundlage dazu, ebenso wie dieser Bericht hier und der EuRefKa-Bericht von Herrn Pfisterer. Wir werden noch etliche intellektuelle Mühen und Anstrengungen unternehmen müssen, um zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Ich glaube, dafür ist diese Arbeit der Kommission eine gute Grundlage.